Archiv
Beim Feuerwerk gilt es einige Dinge zu beachten. - Archivfoto: O|N/Martin Engel

HÜNFELD Abstand zu Kliniken und Kirchen

Ordnungsbehörde mahnt zur Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk

31.12.23 - In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerkskörpern gesetzlich verboten. Darauf weist die Ordnungsbehörde der Stadt Hünfeld (Kreis Fulda) hin.

Grundsätzlich sollten alle einschlägigen Empfehlungen auf den Verpackungen der Feuerwerkskörper beachtet werden, um ein gefahrloses Abbrennen sicherzustellen. Deshalb sollte jeder, der Raketen und Böller an Silvester anzündet, sich vergewissern, dass der Ort auch geeignet ist.

Um Konflikte und Probleme zu vermeiden, sollte auch genügend Abstand zu landwirtschaftlichen Anwesen mit Tierbeständen und leicht entzündlichen Trockenfuttervorräten gehalten werden.

Feuerwerkskörper dürfen ohnehin nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Außerhalb dieser Silvesterzeit ist eine Genehmigung der Ordnungsbehörde erforderlich. Selbstverständlich ist auch, dass durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern entstandene Verunreinigungen möglichst zeitnah beseitigt werden, teilt die Ordnungsbehörde mit. (pm) +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum
Cookie-Einstellungen anpassen

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Whatsapp
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön