Archiv
Striktes Verbot: Feuerwerk an historischen Gebäuden, Kirchen und Kliniken
31.12.23 - Das Silvesterfeuerwerk ist für viele Menschen eine beliebte Tradition bei der Feier des Jahreswechsels. Allerdings kommt es durch nicht sachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern und fehlende Sicherheitsabstände alljährlich zu großen Schäden.
Aus diesem Grund ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern ausnahmslos verboten. Als Sicherheitsabstand wird durch den Gesetzgeber eine Zone von acht Metern um die genannten Gebäude definiert.
Für Fulda, das durch seine Altstadt mit engen Gassen und vielen Fachwerkhäusern geprägt ist, bedeutet dies ein absolutes Feuerwerksverbot im gesamten Altstadtbereich. Dort kann aufgrund der engen Straßen und Gassen der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von acht Meter zu den Fachwerkhäusern nicht eingehalten werden. Auch an allen Stellen außerhalb der Altstadt, an denen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, dürfen keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden. Wie in den vergangenen Jahren ist auch auf dem Domplatz das Abbrennen von Silvesterfeuerwerken nicht gestattet.
Strikte Regelungen sind notwendig
Notwendig sind diese strikten Regelungen, da Feuerwerkskörper aufgrund ihrer Brenndauer und der Tatsache, dass sie Temperaturen von bis zu 2.000 Grad erreichen können, sehr leicht Brände auslösen können, wenn sie zum Beispiel durch lose Ziegel oder Dachluken in Gebäude geraten.Aufgrund der nach wie vor aktuellen Diskussion um die Feinstaub-Belastung durch Silvesterfeuerwerke bittet die Stadt Fulda zudem die Bevölkerung zusätzlich um einen verantwortungsbewussten Einsatz von Pyrotechnik in der Silvesternacht.
Gleichzeitig appelliert das Ordnungsamt an die Menschen, abgebrannte Feuerwerkskörper ordnungsgemäß zu entsorgen. In einigen Bereichen der Innenstadt, wo das Abbrennen nicht verboten ist, werden zu diesem Zweck zusätzliche Mülleimer aufgestellt. (pm) +++