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38 neue Schöffen am Amtsgericht - "Es muss Spaß machen, zu urteilen"
16.01.24 - Pünktlich um 14 Uhr ging es am Montagmittag los: Die neuen Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028 wurden von den Vorsitzenden der Schöffengerichte des Arbeitsgerichts Fulda eingeführt. Anschließend erfolgte eine Einweisung in die Praxis, Rechte und Pflichten der Schöffertätigkeit. Die Begrüßung übernahmen die Richter Christoph Mangelsdorf, Ulrich Jahn und Szymon Mazur.
Beim Schöffenamt handelt es sich in Deutschland um ein Ehrenamt. Ein "Schöffe" ist demnach ein ehrenamtlicher Richter, ein sogenannter "Laienrichter", welcher gemeinsam mit den Berufsrichtern die Rechtssprechung vornimmt. Er soll außerdem dazu dienen, das Vertrauen des Volkes in die Justiz zu stärken und zu erhalten.
"Es ist relevant, dass Sie Ihre eigene Meinung und Ihre beruflichen Erfahrungen einbringen", begann der 61-jährige Christoph Mangelsdorf, der als Dienstältester seit mittlerweile 22 Jahren im Jugenddienst tätig ist. Die Schöffertätigkeit diene der Akzeptanz der Urteile in der Bevölkerung.
Die nächsten fünf Jahre werden die neuen Schöffen großen Einfluss auf Urteile haben, die am Amtsgericht getroffen werden. Ihr Mitbestimmungsrecht ist dabei groß: Die Stimmen der Berufsrichter und Schöffenrichter zählen gleich viel. "Es ist wichtig, dass man dabei Spaß hat, zu urteilen", so Mangelsdorf.
14 neue Hauptschöffen und acht Hilfsschöffen werden in Erwachsenentätigkeiten eingesetzt – in Jugendprozessen acht Hauptschöffen und ebenfalls acht Hilfsschöffen. "Die Berufsgruppen sollen dabei breit gefächert sein, man sollte seine Kenntnisse einbringen", erklärte Mangelsdorf abschließend. (js) +++