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Grundsteuererhöhung vor 2025? Regionale Kommunen winken ab
25.01.24 - Am 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Dann sollen Erhöhungen der Hebesätze erschwert werden. Einige Kommunen nutzen das letzte Jahr, um noch einmal kräftig zuzulangen. In der Region Osthessen dagegen planen das nur wenige.
Für die Neuberechnung der Steuersätze mussten Eigentümer von Gewerbe- und Wohnimmobilien bis Ende Januar 2023 ihre Daten ans Finanzamt übermitteln. Für Kommunen ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle und soll Eigentümer an den entstehenden Kosten, etwa für die Infrastruktur, beteiligen. Mit dem Inkrafttreten der Grundsteuerreform im nächsten Jahr soll die Erhöhung der Hebesätze erschwert werden. Im Interview mit BILD äußert Kai Wernecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, dem Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, den Verdacht, dass Kommunen deswegen die Hebesätze erhöhen könnten.
Eichenzell
Die letzte Erhöhung der Hebesätze in der Gemeinde Eichenzell hat im Jahr 2020 stattgefunden. Hier wurde der Hebesatz der Grundsteuer B von 365 Prozent um 100 Prozentpunkte auf 465 Prozent angehoben. Hintergrund für diese Anhebung war die Abschaffung der einmaligen Straßenbeiträge und eine notwendige Gegenfinanzierung. Die Hebesätze der Grundsteuer A und der Gewerbesteuer blieben unverändert und bewegen sich kontinuierlich auf identischem Niveau. Im Jahr 2024 ist keine Erhöhung der Hebesätze geplant.
Gersfeld
"Der Magistrat der Stadt Gersfeld (Rhön) hat der Stadtverordnetenversammlung mit dem Haushaltsentwurf widerwillig vorgeschlagen, die Grundsteuern A und B auf 600 und die Gewerbesteuer auf 410 Punkte zu erhöhen, da auf erheblich gestiegene Aufwendungen reagiert werden muss", erklärt Bürgermeister Steffen Korell.Hünfeld
Nachdem sowohl Grundsteuer A als auch B in den Jahren 2022 und 2023 von 300 Prozent auf 150 Prozent halbiert worden waren, kehrt die Stadt Hünfeld im Jahr 2024 wieder auf 300 Prozent zurück: "Wir konnten jetzt aufgrund von Sondereffekten die Grundsteuern für zwei Jahre halbieren, und haben damit für Entlastung bei den Bürgern und Betrieben gesorgt. Das war nicht nur in der bitteren Corona-Zeit eine wertvolle Entlastung. Wir konnten uns das leisten, weil wir eine Sonderrückstellung für ein Prozesskostenrisiko gebildet hatten. Wir wollten und konnten in den letzten beiden Jahren das angesparte Geld der Bürger in Höhe von 1,8 Millionen Euro wieder an die Bürger zurückgeben. Diese Sonderrückstellung ist allerdings jetzt aufgezehrt, sodass wir zu der regulären Grundsteuerquote mit 300 Prozent für die Grundsteuern A und B zurückkehren müssen. Dass diese Entlastung nur temporär sein würde, war jedem bekannt."