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Einsatz gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen
29.01.24 - Die hessische Polizei setzt ihren Einsatz gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen auch in diesem Jahr konsequent fort: Bei der ersten Schwerpunktmaßnahme 2024 durchsuchten 286 Kräfte vergangene Woche hessenweit die Wohnräume von 75 Beschuldigten.
Diese stehen im Verdacht, Kinder- und Jugendpornografie erworben, besessen oder verbreitet beziehungsweise Minderjährige sexuell missbraucht zu haben. Der Einsatz im Auftrag der hessischen Staatsanwaltschaften wurde vom Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) koordiniert.
Bei der großangelegten Aktion handelte es sich um einen Einsatz der BAO FOKUS. Ziel dieser Organisationseinheit der hessischen Polizei ist es, Minderjährige vor sexualisierter Gewalt zu schützen, anhaltenden Missbrauch zu stoppen, Sexualstraftaten, die sich gegen Kinder und Jugendliche richten, zu ermitteln und Straftäter zu überführen.
Sicherstellung von 502 Speichermedien
Ihrer Aufgabe kommt die BAO FOKUS mit einer Vielzahl von Maßnahmen nach, etwa mit dem jüngst durchgeführten Einsatz. "Zwischen Montag und Freitag vergangener Woche wurden dabei hessenweit 75 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt und 502 Speichermedien - darunter 151 Smartphones und Mobiltelefone, 66 Computer und 111 USB-Sticks - sichergestellt", zieht HLKA-Präsident Andreas Röhrig Bilanz. Die Datenträger werden nun ausgewertet, kriminalistisch bewertet und auf weitere Ermittlungsansätze geprüft. Aufgrund großer Datenmengen kann das einige Zeit in Anspruch nehmen.Die Durchsuchungen fanden in den Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Offenbach am Main und Wiesbaden statt, außerdem in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Groß-Gerau, Gießen, Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunuskreis, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Schwalm-Eder, Vogelsberg, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner, und Wetterau.
"Kinder benötigen Schutz"
Vier der Beschuldigten wird sexueller Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen (gemäß § 176a StGB Strafgesetzbuch) vorgeworfen; bei 71 Beschuldigten steht der Vorwurf des Erwerbs, Besitzes oder der Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie (gemäß § 184b oder §184c Strafgesetzbuch) im Raum.Die 73 Männer und zwei Frauen im Alter bis 73 Jahren stehen nach derzeitigem Stand der Ermittlungen untereinander nicht im Austausch. 43 der Beschuldigten mussten die Ermittlerinnen und Ermittler im Anschluss an die Durchsuchung mit auf die nächstgelegene Dienststelle begleiten.
"Kinder benötigen besonderen Schutz, denn sie können sich nicht allein gegen Missbrauch wehren. Wer den Verdacht hegt, dass ein Kind sexueller Gewalt ausgesetzt ist, sollte handeln und eine Beratungsstelle oder aber die Polizei kontaktieren", sagt HLKA-Präsident Andreas Röhrig. Weitere Informationen zu sexueller Gewalt finden sich auf der Homepage hessischen Polizei ( www.polizei.hessen.de ) oder beispielhaft auf der Homepage der Unabhängigen Beauftragten für sexuellen Kindesmissbrauch ( https://beauftragte-missbrauch.de ).