Am 26. Januar 2023 starb ein 19-Jähriger in Giesel. Jetzt teilt die Staatsanwaltschaft Fulda neue Details mit. - Archivfoto: O|N/Nina Bastian

NEUHOF Nach Tod eines 19-Jährigen

Ohne Heizung und Licht eingesperrt: Strafbefehle gegen drei Familienangehörige

06.02.24 - Für viele Fragen sorgte dieser Polizeieinsatz in Neuhof-Giesel (Kreis Fulda): Ein junger Mann wurde leblos am 26. Januar 2023 in seinem Elternhaus vorgefunden (OSTHESSEN|NEWS berichtete). Handelte es sich dabei um einen Unfall, eine natürliche Todesursache oder gar ein Verbrechen? Die Ermittlungen liefen in alle Richtungen, Beamte der Kriminalpolizei sicherten in dem entsprechenden Haus alle Spuren. Näheres war in dem Fall zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.

Jetzt - rund ein Jahr später - kommen neue Details ans Licht. Die Staatsanwaltschaft Fulda hat hierzu am Montagmittag in einer Pressemitteilung bekannt gegeben: "In dem Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Tod eines 19-Jährigen ist gegen die drei beschuldigten Familienangehörigen jeweils der Erlass eines Strafbefehls wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen beantragt."

Todesursache: Speisebrei-Aspiration und möglicherweise Krampfanfall

Die Staatsanwaltschaft weiter: "Nach Abschluss der Ermittlungen war weder eine aktive Handlung noch ein Unterlassen der Beschuldigten nachweislich kausal für den Tod des 19-Jährigen." Genauere Aufschlüsse habe demnach die Obduktion ergeben. Laut dem Ergebnis sei dieser vielmehr an einer Speisebrei-Aspiration, möglicherweise im Zusammenhang mit einem Krampfanfall, welcher für die Beschuldigten indes nicht vorhersehbar war, verstorben. 

Junger Mann mit geistiger Behinderung

Abschließend heißt es: "Aufgrund des Umstandes, dass die Beschuldigten den nunmehr verstorbenen 19-Jährigen, der aufgrund seines krankheitsbedingten Entwicklungsstandes einem Kleinkind glich, allerdings mehrfach, unter anderem am 26. Januar 2023, in seinem nicht mit einer Heizung oder einer Lichtquelle ausgestatteten Zimmer, eingeschlossen haben sollen, waren die entsprechenden Strafbefehle zu beantragen." (mkr/pm) +++


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