Verkaufsstellen wie der "Teo" von "Tegut" müssen derzeit vielerorts sonntags geschlossen bleiben. - Fotos: O|N-Archiv / Marius Auth

FULDA Versorgung im ländlichen Raum

Vier-Fraktionen-Resolution zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes

06.02.24 - Die Fraktionen von CDU, FDP, Bündnis90/Grüne und CWE haben am Montagabend in der Sitzung der Fuldaer Stadtverordnetenversammlung eine gemeinsame Resolution eingebracht, die sich mit der Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes beschäftigt. Damit wird an die Hessische Landesregierung appelliert, um die Versorgung im ländlichen Raum durch Sonn- und Feiertagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsflächen zu verbessern.

Stadtverordnetenversammlung in Fulda am Montag.

"Die Stadtverordnetenversammlung Fulda fordert die Hessische Landesregierung auf, die rechtlichen Voraussetzungen für die Sonn- und Feiertagsöffnung von vollautomatisierten und weiteren Verkaufsflächen, die an Sonntagen ohne den Einsatz von Personal auskommen, zu schaffen. Damit soll ein Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raums mit verbesserter Versorgung geleistet werden", heißt es darin.

"Mit Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Dezember 2023 sind ohne Personal betriebene Verkaufsmodule an Sonn- und Feiertagen zu schließen. Konkret davon betroffen sind die in der Stadt Fulda sowie in einigen Umlandkommunen installierte "Teo"-Minimärkte. Aufgrund der guten Annahme und Etablierung dieses Verkaufsmodells sind weitere Standorte in Planung, was jedoch aufgrund der aktuellen Rechtslage in Frage steht", so die Begründung.

"Geänderte Lebenswirklichkeiten"

Die Verortung im ländlichen Raum mit besonderen Bedarfen an Nahversorgung und geänderte Lebenswirklichkeiten sprächen eindeutig für die uneingeschränkte Öffnung der ohne Personal betriebenen Verkaufsstellen. Der Bevölkerung im ländlichen Raum sei nicht mehr zu vermitteln, warum derartig innovative Verkaufsmodelle gegenüber dem Aufstellen von Automaten bzw. sonstigem Handel, z. B. in Tankstellen, benachteiligt würden. "Zudem stehen regionale Unternehmen aufgrund des uneingeschränkten Online-Zugangs mit Warensuche und Bestellung im Internet unter erheblichen wirtschaftlichen Druck", so die Verantwortlichen.

Insofern gehe es um die zeitnahe Umsetzung der Absichtserklärung im Vertrag der christlich-sozialen Koalition (auf Seite 106): "Um die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu verbessern, wollen wir die Sonntagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsflächen, die an Sonntagen ohne den Einsatz von Personal auskommen, durch eine Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes ermöglichen." Neben den Sonntagen seien auch die Feiertage zu erfassen.

Innovative Lösungen gefordert

"Und sofern Hofläden ebenfalls ohne den Einsatz von Personal auskommen, sollten diese gleichgestellt und ebenfalls von der neuen Regelung erfasst sein und eine Sonn- und Feiertagsöffnung über die Dauer von sechs Stunden hinaus ermöglicht werden", wird weiter ausgeführt. Die Bedürfnisse der besonders betroffenen Menschen der Stadt Fulda und der Umlandkommunen im ländlichen Raum stünden im Einklang mit Forderungen der Kommunalpolitik und Wirtschaft, das Ladenöffnungsgesetz zu modernisieren. "Auch ohne Aushebelung traditioneller Prägungen oder des Sonntags- und Arbeitsschutzes kann mit innovativen Lösungen den Bedürfnissen aus der Region nachgekommen werden." (pm) +++


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