Gute Nachrichten für viele Besitzer von PV-Anlagen. - Symbolbild: Pixabay

FULDA Kundenfreundliche Gesetzesauslegung im Fokus

Osthessen Netz: Weniger Strafzahlungen für Besitzer von PV-Anlagen

12.02.24 - Gute Nachricht für viele Besitzer von PV-Anlagen, denen wegen einer versäumten Registrierung eine Strafzahlung drohte (O|N berichtete): Eine erneute Überprüfung durch die Osthessen Netz habe ergeben, dass die Forderung aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) nach Bußgeldern bei den meisten Betroffenen vermutlich unberechtigt ist. Die Netzgesellschaft der Rhön Energie Gruppe wird jetzt neue Abrechnungen erstellen, die keine Strafzahlung mehr enthalten. 

Dies geht am Montagvormittag aus einer offiziellen Pressemitteilung der Rhön Energie hervor. 1.800 Besitzer von PV-Anlagen im Versorgungsgebiet der Rhön Energie Gruppe hatten laut dem Unternehmen in den vergangenen Tagen eine für sie überraschende Nachricht erhalten: Weil sie ihre Anlagen nicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet hatten, drohte ihnen eine hohe Strafe. Die Anmeldung war schon immer vorgeschrieben, doch durch eine Änderung des EEG war die Buße für den Fall der Nichtanmeldung ab Anfang 2023 deutlich erhöht worden – für eine weit verbreitete Haus-PV-Anlage mit Speicher auf bis zu 2.400 Euro pro Jahr.

Die Osthessen Netz hatte bereits versucht, so heißt es in der Pressemitteilung, die Strafmaßnahmen abzuwehren. Doch die zuständigen Übertragungsnetzbetreiber hatten Ende Januar erklärt, dass die Strafen einzuziehen und an den EEG-Topf abzuführen sind. Über die Verwendung dieser Mittel entscheidet der Bund.

Jetzt hat die Osthessen Netz die Fälle unter der Einschaltung mehrerer spezialisierter Büros von Fachanwälten noch einmal überprüft. Das Ergebnis laut dem regionalen Versorger: Rechtlich könne die Forderung nach Bußgeldern in den meisten Fällen unberechtigt sein. Daraus zieht das Unternehmen nun Konsequenzen: "Wir haben uns entschlossen, diese kundenfreundliche Auslegung des EEG anzuwenden", erklärt die Netzgesellschaftin in ihrem Statement.

Die Pflicht für die Eigentümer, ihre Anlagen im Marktstammdatenregister anzumelden, besteht aber weiterhin. Ohne diese Registrierung dürfen keine Vergütungen ausgezahlt werden. In den vergangenen Tagen haben aber bereits mehrere Hundert Kunden ihre Anlagen im Register angemeldet. Alle Kunden, die von einer Strafzahlung bedroht waren, werden jetzt von der Osthessen Netz schriftlich informiert. Dort, wo die Strafe unberechtigt sein dürfte, wird eine neue Abrechnung erstellt. Bereits erfolgte Überweisungen von Strafzahlungen werden den Kunden zurückerstattet.

Abschließend heißt es: Die Rhön Energie sieht die Wende in der Sache mit einem lachenden und einem weinenden Auge: "Wir freuen uns, dass wir vielen Kunden jetzt eine für sie positive Nachricht übermitteln können. Aber wir bedauern die ganze Aufregung, die durch einen unklaren Gesetzestext entstanden ist." (Pressemitteilung) +++


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