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Betrugsvorwürfe gegen Marktbeschicker in Strafbefehl und Geldstrafe gewandelt
15.02.24 - Das war eine kurze Angelegenheit: Das für Donnerstag angesetzte Wiederaufnahmeverfahren wegen Betrugs gegen einen hiesigen Marktbeschicker am Amtsgericht Fulda, zu dem eigentlich neun Zeugen gehört werden sollten, endete schon nach einer knappen halben Stunde mit einem Strafbefehl gegen den Angeklagten.
Er wurde wegen Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz durch Täuschung über die tatsächliche Beschaffenheit der verkauften Lebensmittel wie Wild und Geflügel in den Jahren 2016 bis 2019 zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu 100 Euro verurteilt. Zu dieser Summe von 14.000 Euro kommt noch der Einzug von über 103.900 Euro, eine so genannte Gewinnabschöpfung des durch falsch deklarierte Ware erzielten Mehrumsatzes des Händlers. Außerdem muss der 66-Jährige die Kosten des Verfahrens tragen.
Der angeklagte Marktbeschicker war bei der kurzen Verhandlung am Donnerstag selbst nicht anwesend, aber sein Verteidiger Rudolf Karras und Staatsanwalt Christoph Wirth zeigten sich beide mit dem erlassenen Strafbefehl einverstanden und verzichteten auf Rechtsmittel, so dass das Urteil bereits rechtskräftig ist.
Richter Ulrich Jahn hatte erklärt, nach einer vorausgegangenen Verständigung zwischen Gericht und Verteidiger seien die Zeugen bereits ausgeladen worden. Wegen des lange zurückliegenden Zeitraums sei es heute nicht mehr feststellbar, was in den Köpfen der Kunden damals tatsächlich vor sich gegangen sei, ob sie sich "in ihren Kauferwartungen getäuscht sahen oder nicht". Aber nur wenn dieser Tatbestand erfüllt sei, könne der Vorwurf des Betrugs aufrechterhalten werden. So habe das Oberlandesgericht Frankfurt in einem ähnlichen Fall entschieden.
Die Strafsache war vom Amtsgericht Fulda bereits am 23. August. 2023 verhandelt worden, dann aber – nach der Vernehmung mehrerer Zeugen - ohne Ergebnis ausgesetzt worden. Dem Lebensmittelhändler und Marktbeschicker aus dem Landkreis Fulda war vorgeworfen worden, seine Kunden betrogen und sie über die tatsächliche Beschaffenheit der Lebensmittel getäuscht zu haben, die er an seinem Stand auf dem Fuldaer Wochenmarkt anbot. Konkret ging es um als Frischfleisch verkauftes Geflügel und Wild, das aber tatsächlich tiefgefroren gewesen war.
Kochkäse-Rezept und Gänsebraten
Bei der ersten Verhandlung im August vor einem Jahr waren detaillierte Verbraucherfragen thematisiert worden: Wann ist eine Gans freilaufend? Darf man tiefgefrorenes Geflügel aufgetaut verkaufen? Und wie viel Butter gehört eigentlich in den Kochkäse? Durch falsch deklarierte Gänse, Enten und Wild habe der Marktbeschicker seine Ware teurer verkauft als eigentlich zulässig gewesen sei und dadurch in den vier Jahren von seinen Kunden über 300.000 Euro mehr kassiert, als er eigentlich durfte, lautete die Anklage. Festgestellt wurde das im Dezember 2019 durch einen Lebensmittelkontrolleur des Regierungspräsidiums Gießen, der den Betrieb des Angeklagten durchsucht und den Fall ins Rollen gebracht hatte.
Der Angeklagte hatte dem Gericht erklärt, warum er Gastronomen und Caterer auf deren ausdrücklichen Wunsch hin auch aufgetautes Gänsefleisch liefere. "So eine Gans ist ja nicht in zwei Stunden aufgetaut, das braucht seine Zeit und muss dann noch gebraten werden. Und wenn die ihren Gästen abends Gänsebraten anbieten wollen, geht das gar nicht anders", hatte er diese Praxis erklärt, die vom Lebensmittelkontrolleur offenbar beanstandet worden war. (ci)+++