Mit der Förderung sollen Bürger unterstützt werden, die bisher noch keine Investitionen in PV-Anlagen geplant haben. - Fotos. Privat

BAD HERSFELD Antragstellung ab sofort möglich

Stadt fördert ab 14. Februar wieder Photovoltaik-Anlagen

15.02.24 - Die Kreisstadt Bad Hersfeld hat letztes Jahr 50.000 Euro für ein kommunales Programm zur Förderung von Photovoltaik (PV)-Anlagen im Stadtgebiet bereitgestellt. Da nicht alle Fördermittel abgerufen wurden, stehen diese Restmittel ab sofort wieder zur Verfügung.

Mit der Förderung sollen Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden, die bisher noch keine Investitionen in PV-Anlagen geplant haben oder bisher noch gar nicht von einer solchen Förderung profitieren konnten, wie beispielsweise als Mieter von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.

Die nicht abgerufenen städtischen Fördermittel in Höhe von insgesamt 15.000 Euro werden mit 10.000 Euro auf Dach-, Fassaden- und Freiflächenanlagen und mit 5.000 Euro auf steckerfertige PV-Anlagen aufgeteilt.

1. Steckerfertige PV-Anlagen, sogenannte Balkonkraftwerke, mit einer Anlagenleistung bis 600 Watt. Für diese Anlagen wird ein pauschaler Zuschuss von 100 Euro je Anlage (Brutto) gewährt.

Diese Anlagenförderung zielt hauptsächlich auf die Förderung von Mieter*innen in Mehrfamilienhäusern ab.

2. Dach-, Freiflächen und Fassadenanlagen mit einer Anlagenleistung zwischen 5 Kilowatt-Peak (kWp) und 10 kWp. Für diese Anlagen gibt es ein gesplittetes Zuschussmodell bis maximal 1.000 Euro (brutto) pro Anlage:

a) 50 Euro je kWp installierte Leistung - bedeutet mind. 250 Euro bis max. 500 Euro für eine Anlage ohne Speicher

b) Pauschale Erhöhung um 500 Euro als Investitionszuschuss für einen Batteriespeicher

Mit diesen Fördersummen könnten somit nochmals 50 steckerfertige-PV-Anlagen oder etwa 10 bis 12 Dach-, Fassaden- und Freiflächenanlagen (mit und ohne Speicher) in Bad Hersfeld gefördert werden.

Antragstellung ab sofort wieder möglich

Interessierte können ab sofort Anträge für neue Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet Bad Hersfeld stellen. Antragsberechtigt sind Vermieter, Mieter oder Eigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften von Wohnungen bzw. Wohngebäuden innerhalb der Kreisstadt Bad Hersfeld.

Die genauen Förderrichtlinien finden Sie hier zum Ansehen oder Herunterladen: https://www.bad-hersfeld.de/download/Novellierung_Foerderkriterien_fuer_zuschuesse_Fotovoltaik_Bad_Hersfeld_final.pdf. Sie sind bis zum 31. Dezember 2024 gültig.

Die Antragstellung muss vor der Beauftragung eines Systemanbieters bzw. vor der Ausführung der Maßnahme erfolgen (es gilt das Rechnungsdatum).

Vollständige Anträge für steckerfertige PV-Anlagen sowie für Dach- und Fassadenanlagen bestehen aus:

Ausgefülltem Antragsformular
Bei Mietern: Zustimmung des Vermieters
Gegebenenfalls einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung sowie
einer Bestätigung der Netzverträglichkeitsprüfung der Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH.
Genaue Informationen zum Förderantrag sowie zu den erforderlichen Formularen finden Interessierte auf der Homepage der Kreisstadt Bad Hersfeld https://klimaschutz.bad-hersfeld.de/foerderprogramme#kp. Dort ist auch die Antragstellung über ein Online-Portal möglich.

Der Magistrat der Kreisstadt Bad Hersfeld entscheidet über die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs und im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Der Zuschuss wird jeweils nach Inbetriebnahme der geförderten Photovoltaik-Anlage ausgezahlt. (pm)+++


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