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Nach Klage gegen Youtube: Anderson (AfD) verliert und muss Kosten tragen
16.02.24 - "Die Klage wird abgewiesen, die Klägerin muss die Kosten des Verfahrens tragen", urteilte Richter Jörg Latsch, Vizepräsident des Landesgerichts Fulda, als Vorsitzender der dritten Zivilkammer am Donnerstag. Die AfD-Europaabgeordnete Christine Anderson hatte gegen YouTube Klage eingereicht, da deren Algorithmus zwei ihrer Videos gesperrt hatte.
Zum Hintergrund: Anderson informiert auf ihrem YouTube-Kanal über ihre Arbeit im Parlament, auch im "Sonderausschuss zu den Erkenntnissen aus der COVID-19-Pandemie und Empfehlungen für die Zukunft". Die Plattform hatte ihre Videos automatisiert gesperrt, nachdem ein Verstoß gegen die Richtlinie zur medizinischen Fehlinformation festgestellt worden war.
Zur Ablehnung dieser Klage erklärte Latsch, dass erstmal grundsätzlich festzuhalten sei, dass das Video nach einer Beschwerde zeitnah wieder freigeschaltet worden sei. Da auf der Plattform pro Minute mehr als 500 Stunden Videomaterial veröffentlicht würden, sei eine händische Überprüfung des Inhalts nicht zu leisten. Daher müsse auf einen Algorithmus zurückgegriffen werden. Für den Fall, dass dieser ein Video fälschlicherweise sperre, sei eben ein Beschwerde-Weg vorgesehen.
"Somit ging es in dem Prozess hauptsächlich um die Frage, ob die Begründung der Sperrung ausreichend war", erklärte Latsch. Die Kammer habe dazu befunden: Ja, war sie. Somit sei die Klage, bei der Anderson unter anderem einen Betrag von 973,66 Euro forderte, hinfällig. Vor Gericht hatte sich Andersen durch einen Anwalt vertreten lassen. Sie selbst war zu keinem Termin erschienen. (Moritz Bindewald) +++