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Tourismusbeitrag, Kurtaxe oder Bettensteuer - überall heißt es anders - Symbolbilder: Pixabay

REGION DEHOGA ist für Abschaffung

Wucher-Übernachtungssteuer in Wiesbaden: Da ist sogar Sylt günstiger

28.02.24 - Wiesbaden ist nicht nur hessische Landeshauptstadt und politisches Machtzentrum, sondern auch Spitzenreiter bei der Übernachtungssteuer in Hessen. Stolze fünf Euro pro Nacht und Gast muss man hierlassen, wenn man in Wiesbaden nächtigt. Dabei ist es egal, ob man als Tourist dort ist oder geschäftlich in die zweitgrößte Stadt des Landes reist. Die fünf Euro werden immer fällig. Zum Vergleich: der Touristen-Hotspot Sylt erhebt nur eine Kurtaxe von 3,90 Euro pro Person.

Aber: Zwar ist es dem Gast egal, ob er eine Übernachtungssteuer, Kurtaxe oder Tourismusabgabe zahlen muss, der Zweck ist aber jeweils ein anderer. Nach derzeitigem Stand (Januar 2024) erheben rund 50 Städte und Gemeinden "Bettensteuern" mit unterschiedlichsten Regelungsinhalten.

Der Hauptgeschäftsführer der DEHOGA Hessen, Oliver Kasties, sagt auf Nachfrage von OSTHESSEN|NEWS: "Da hier Wiesbaden bundesweit an die Spitze der Abgabenlast katapultiert wird, bedeutet dies deutliche Nachteile für den Standort und die lokale Hotellerie. Die Erhöhung trifft das gemäßigte Preissegment überproportional, was aus unserer Sicht dadurch mehr als kontraproduktiv ist."

Auf Sylt wird eine Kurtaxe von 3,90 Euro fällig

Er befürchtet "erhebliche Einbußen im Reiseveranstaltungsbereich und deutliche Wettbewerbsnachteile für das Kongress-Aufkommen in Wiesbaden. Jeder Euro, der zum Übernachtungspreis hinzukommt, ist für die Entscheidung von Buchungen maßgeblich und führt damit zu einem Standortnachteil."

Und er geht sogar noch weiter: "Als DEHOGA Hessen lehnen wir grundsätzlich sowohl die Bettensteuer als auch den Tourismusbeitrag ab, denn jegliche Abgaben belasten Betriebe und Gäste finanziell sowie mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand. Trotzdem setzt sich die Politik in vielen Kommunen für die Einführung dieser zusätzlichen Einnahmequellen ein." 

In Fulda beträgt der Tourismusbeitrag zwei Euro Symbolbild: O|N

So hoch sind die Abgaben deutscher Städte im Überblick:

Fulda: Ab 1. April erhebt die Stadt Fulda einen Tourismusbeitrag in Höhe von zwei Euro pro Gast und Nacht, egal ob geschäftlich oder privat.

Wiesbaden: Die Stadt erhebt eine Übernachtungssteuer in Höhe von fünf Euro pro Gast und Nacht, egal ob geschäftlich oder privat.

Frankfurt: Die Stadt erhebt einen Tourismusbeitrag in Höhe von zwei Euro pro Gast und Nacht für private Reisen.

Kassel: Die Stadt erhebt eine Kurtaxe in Höhe von 0,50 Euro pro Gast und Nacht für private Reisen.

Bad Kissingen: Die Stadt erhebt eine Kurtaxe in Höhe von 3,90 Euro pro Gast und Nacht für private Reisen. Für geschäftliche Reisen sind 1,95 Euro fällig.

Bad Hersfeld: Die Stadt erhebt eine Kurtaxe in Höhe von 2,20 Euro pro Gast und Nacht, egal ob geschäftlich oder privat.

Berlin: Die Stadt erhebt eine Übernachtungssteuer in Höhe von fünf Prozent auf die Übernachtung pro Gast und Nacht für private Reisen.

Sylt: Auf Sylt zahlt man 3,90 Euro pro Person und Nacht Kurtaxe auf private Reisen.

Abschließend sagt Oliver Kasties: "Die Bettensteuer bietet keinen Mehrwert für das Gastgewerbe, wohingegen der Tourismusbeitrag einen Mehrwert zur Stärkung der touristischen Infrastruktur, zur Erschließung neuer Märkte, zur Umsetzung neuer kreativer touristischer Projekte bietet und ein Mitspracherecht bedeutet."

Wiesbaden ist Spitzenreiter bei der Übernachtungssteuer

Die verschiedenen Abgaben im Überblick:

Tourismusbeitrag: Im Vergleich zur Tourismus- oder Bettensteuer, Gäste-, Ortstaxe, Tourismus- oder Fremdenverkehrsabgabe ist der Tourismusbeitrag zweckgebunden. Die Einnahmen werden zur teilweisen Deckung von Maßnahmen im Tourismus und Gastgewerbe sowie zur Sicherung und Stärkung des Standortes eingesetzt.

Kurtaxe: Die Kurtaxe ist eine Form einer Tourismus- oder Fremdenverkehrsabgabe, sprich, sie wird in verschiedene Einrichtungen und Veranstaltungen, die den Touristen zugutekommen, investiert. Die Kurtaxe wird oft in Kurbädern erhoben.

Übernachtungssteuer/ Bettensteuer: Diese ist eine örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuer. Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt. (Moritz Pappert) +++


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