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Manfred Pentz (CDU): "Bundesrat hat Rasenmäher-Bürokratie verhindert"
23.03.24 - Der Bundesrat hat sich am Freitag mit der Einigung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kfz-Haftpflichtversicherung befasst. Die Bundesregierung hatte ursprünglich vorgesehen, kleine Arbeitsmaschinen, Sitzrasenmäher und Stapler der generellen Kfz-Haftpflicht zu unterwerfen. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 dem Gesetz nicht zugestimmt. Im daraufhin angerufenen Vermittlungsausschuss verzichtete die Bundesregierung auf die umstrittene Regelung.
Hessens Entbürokratisierungsminister Manfred Pentz (CDU) zeigte sich am Freitag im Bundesrat erfreut über die schnelle Einigung: "Hessen begrüßt das Ergebnis des Vermittlungsausschusses ausdrücklich, denn damit kommt es nicht zu einer Versicherungspflicht für kleinere Arbeitsmaschinen, Stapler und Sitzrasenmäher. Diese Regelung wäre ein Bürokratiemonster für die Versicherungswirtschaft und ein großes und teures Ärgernis für die vielen privaten und gewerblichen Nutzer solcher Arbeitsmaschinen geworden."
"Europäische Vorhaben lassen den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung oftmals die Möglichkeit, Ausnahmen zu nutzen. So war es auch in dieser Richtlinie. Hier bestand von Beginn an die Möglichkeit, die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen von der generellen Kfz-Haftpflichtversicherung zu befreien. Die Bundesregierung hat sich dagegen entschieden und so die belastendere Lösung für die Bürgerinnen und Bürger gewählt. Das haben wir im Bundesrat gemeinsam verhindert und dadurch finanzielle und bürokratische Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger verhindert", erklärte Manfred Pentz.