Der Bund Geisaer Amt (BGA) - Foto: privat

GEISA Kommunalwahl am 26. Mai

Neue politische Bewegung: Der Bund Geisaer Amt (BGA)

27.03.24 - Mit der bevorstehenden Kommunalwahl am 26. Mai rücken die Parteien und Wählervereinigungen auch in der Rhön in den Fokus. Eine bemerkenswerte Entwicklung ist die Gründung des "Bund Geisaer Amt" (BGA) vor einigen Tagen in Geisa.

Diese Initiative markiert eine bedeutende Veränderung in der politischen Landschaft, insbesondere da Geisa traditionell als Hochburg der CDU gilt. Zum ersten Mal tritt hier eine parteilose Wählervereinigung außerhalb des etablierten Parteienspektrums zur Stadtratswahl an. Der BGA präsentiert sich als eine bürgernahe und parteilose Interessengemeinschaft.

Am 17. März 2024 wurde diese Gruppierung offiziell ins Leben gerufen. In einer geheimen Wahl am 23. März 24 stellte der BGA einstimmig seine Kandidaten für die Stadtratswahl sowie die Ortsteilratswahlen in Geisa auf. Die Kandidaten des BGA für den Stadtrat sind eine vielfältige Gruppe von Bürgern mit unterschiedlichem beruflichen Hintergrund und breitem Engagement in der Gemeinde.

Darunter befinden sich Angela Zimmermann, Bastian Egle, Steffen Siebert, Christian Herget, Patrick Reckenbeil, Jens Quentmeier, Franziska Göb und Lothar Zimmermann. Für die Ortsteilratswahlen treten Lennard Egle, Patrick Reckenbeil, Steffen Siebert und Jens Quentmeier an.

Die Ziele des BGA sind klar definiert und umfassen unter anderem die Förderung von Wertschöpfung, den Dialog mit den Bürgern, die Stärkung des Ehrenamtes und der Vereine, die Unterstützung von Jugendlichen, Familien und Kindern, zukunftsorientiertes Denken sowie die Erhaltung von Parkanlagen und Spielplätzen.

Angesichts dieser neuen politischen Bewegung in Geisa ruft Angela Zimmerman die Bürger dazu auf, Veränderungen zu unterstützen und dem BGA ihr Vertrauen zu schenken. Die Unterstützung kann durch die Unterzeichnung des Wahlvorschlags im Einwohnermeldeamt bis zum 12. April 2024 erfolgen.

Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes Geisa sind: dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, donnerstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. (pm) +++


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