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Sicherheit im Straßenverkehr: Verstärkte Kontrollen durch die Polizei
03.04.24 - Seit 01. April ist das neue Cannabisgesetz in Kraft getreten, welches Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen streicht und Anbau, Besitz sowie die Abgabe unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert.
Die Entkriminalisierung von Cannabis bedeutet jedoch nicht, dass damit die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC unproblematisch wird. Die aktuellen rechtlichen Konsequenzen haben weiterhin Bestand.
Hauptaugenmerk liegt auf der Fahrtüchtigkeit der Verkehrsteilnehmer
"Das Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln ist eine Verkehrsunfallursache, durch die überdurchschnittlich viele Menschen verunglücken. Aus diesem Grund legen meine Kolleginnen und Kollegen bei der Verkehrsüberwachung ein Hauptaugenmerk auf die Fahrtüchtigkeit der Verkehrsteilnehmer", so Polizeipräsident Michael Tegethoff, der außerdem appelliert: "Wer unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug führt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Jeder einzelne muss sich seiner Verantwortung bewusst sein, damit alle gesund an ihrem Ziel ankommen." Cannabis stellt, ebenso wie Alkohol, ein Rauschmittel dar, welches die Sinne trübt und die Reaktionsfähigkeit beeinflusst.
Für das Führen von Fahrzeugen ist durch die Grenzwertkommission und Rechtsprechung aktuell ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Wird dieser Wert überschritten und im Körper nachgewiesen, was noch mehrere Tage nach Genuss möglich ist, drohen - selbst wenn die Fahrt nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird - eine Geldbuße, ein Punkteeintrag sowie die Verhängung eines Fahrverbotes. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist zudem eine zivilrechtliche Regressnahme zu erwarten.
Verkehrstauglichkeit nach Konsum von Cannabis schwer einschätzbar
Die polizeilichen Feststellungen bei folgenlosen Fahrten unter Einfluss von Betäubungsmitteln in der Vergangenheit zeigen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten die Gefahren einer solchen Verkehrsteilnahme häufig nicht hinreichend im Blick haben. Insbesondere ist es kaum möglich zu wissen, wie viel THC nach einem Konsum noch im Blut ist, denn die negativen Wirkungen auf die Fahrtüchtigkeit sind auch noch lange nach dem Konsum vorhanden.
Sollten sich nach dem Konsum von Cannabis und einer anschließenden Teilnahme am Straßenverkehr noch dazu Auffälligkeiten bei den Fahreigenschaften oder Ausfallerscheinungen bei der Person ergeben, wird eine solche Fahrt sogar als Straftat gewertet. Das gilt nicht nur für Autofahrten, sondern für alle Fahrzeuge, beispielsweise auch Fahrräder und E-Scooter. In der Konsequenz kann die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden. Die Wiedererteilung kann in solchen Fällen erst nach einer Sperrfrist und bestandener Medizinisch-Psychologischer Untersuchung erfolgen.