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StadtElternBeirat kritisiert Verbot von Genderzeichen in Abschlussprüfungen. - Symbolbild: Pixabay

FULDA Regelungen kurz vor dem Abitur unklar

StadtElternBeirat kritisiert Verbot von Genderzeichen in Abschlussprüfungen

13.04.24 - Eine Aktion Hals über Kopf? "Am Mittwoch vor den Osterferien, ist über die Presse bekannt geworden, dass das Hessische Kultusministerium die Verwendung von Genderzeichen in den Abschlussprüfungen nicht nur verbietet, sondern deren Verwendung sogar als Fehler gewertet werden soll. Wir, der StadtElternBeirat Fulda, kritisieren sowohl das Verbot von Genderzeichen im Allgemeinen als auch die Vorgehensweise des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen im Besonderen", erklärt die Elternvertretung schriftlich.

In Schulen ist das Gendern vielerorts gelebte Praxis

Seit Ende 2018 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, im Personenstandsregister als Geschlecht "divers" eintragen zu lassen. Die Verwendung von Genderzeichen bietet eine Möglichkeit, sprachlich auch diverse Personen einzubeziehen, also nicht Formulierungen wie "Schülerinnen, Schüler und diverse Schulbesuchende" oder ähnlich umständliche Formulierungen verwenden zu müssen. Bei Formulierungen wie "Schülerinnen und Schüler" bleibt das dritte Geschlecht unweigerlich unberücksichtigt. Gelebte Praxis an vielen Schulen war bislang, sowohl die inklusive als auch eine stärker exklusive Schreibweise zu akzeptieren und somit nicht als Fehler zu werten.

Kritik am Kultusministerium: Verantwortung abgewälzt

Der Vorstand des Stadtelternbeirats Foto: Stadtelternbeirat Fulda

Presseberichten zufolge beruft sich das Hessische Kultusministerium in seinem Verbot von Genderzeichen auf den Rat für deutsche Rechtschreibung. Zum Thema Gendern ist bei diesem jedoch zu lesen: "Vorgaben für die Bewertungspraxis liegen in der Zuständigkeit der Schulpolitik und obliegen nicht dem Rat für deutsche Rechtschreibung. Ob in diesem Sinne ggf. eine ‚rezeptive Toleranz‘ als eine schulpolitische Handlungsoption zu betrachten ist, obliegt ebenfalls den verantwortlichen staatlichen Stellen."

Die Verwendung von Genderzeichen als Fehler zu werten lässt sich also keinesfalls aus der Positionierung des Rates für deutsche Rechtschreibung ableiten, sondern ist eine politische Entscheidung des
Hessischen Kultusministeriums.

Kurz vor Prüfungen noch immer unklar, wie Fehler gewertet werden

Die Abiturprüfungen, bei denen das Verbot von Genderzeichen zum Tragen kommen soll, werden bereits am 17.4.24 starten – also zwei Tage nach den Osterferien. Bis heute, Wochen nach dem Bekanntwerden dieses Verbots und nur kurz vor Beginn der Abiturprüfungen, liegt uns als StadtElternBeirat Fulda kein offizielles Schreiben des Kultusministeriums vor.

Für die Abiturprüfungen sind unsere Kinder also darauf angewiesen, über Presseberichte von den aktuellen Regelungen des Kultusministeriums zu erfahren – dies ist eine höchst irritierende Vorgehensweise für so wichtige Prüfungen. Im schlimmsten Fall droht die Situation, dass Prüflinge erst unmittelbar vor den Prüfungen von ihren Lehrkräften über die neuen Regelungen informiert werden. Dies ist jedoch eine extreme Stresssituation und es ist zu befürchten, dass dies negative Auswirkungen auf die Prüfungsergebnisse haben kann. (pm/mmb) +++


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