Die Verhandlung fand vor dem Schöffengericht im Bad Hersfelder Amtsgericht statt. - Symbolbild: O|N/Kevin Kunze

PHILIPPSTHAL (W.) / BAD HERSFELD Nach über 200 Tagen Haft

Verhandlung vor Amtsgericht: 42-Jähriger handelte mit Messerstich aus Notwehr

24.04.24 - Nach 210 Tagen Haft ist für einen inzwischen 42-jährigen Ukrainer eine lange Odyssee vorbei. Ende September letzten Jahres kam es in einer Unterkunft für Flüchtlinge zu Streitigkeiten. Dabei stach der 42-Jährige einen 43 Jahre alten Ukrainer mit einem Küchenmesser in die Schulter. Das Urteil des Bad Hersfelder Schöffengerichts vor dem Amtsgericht lautete Notwehr.

Die Polizei schrieb zu dem Sachverhalt im September 2023: "Nach derzeit vorliegenden Erkenntnissen war es aus noch unklarer Ursache zunächst zu verbalen Streitigkeiten zwischen dem später Festgenommenen und einem weiteren 43-jährigen Bewohner gekommen, die in eine körperliche Auseinandersetzung mündeten. Als der 43-Jährige sich nach Beendigung der Auseinandersetzung erneut an die Wohnungstür des 41-Jährigen begab, mutmaßlich um sich zu entschuldigen, stach der 41-Jährige den 43-Jährigen unvermittelt mit einem Messer in den Bereich des Oberkörpers, wodurch das Opfer schwer verletzt wurde.

Eine Zeugin informierte umgehend die Einsatzkräfte. Beamte der Polizei aus Bad Hersfeld nahmen den 41-jährigen Tatverdächtigen kurz darauf noch im Hausflur fest und stellten die Tatwaffe sicher. Der Verletzte wurde umgehend medizinisch erstversorgt und zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus transportiert.

Der Festgenommene wurde am darauffolgenden Sonntag einer Richterin am Amtsgericht in Bad Hersfeld vorgeführt, die Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der gefährlichen Körperverletzung erließ. Der Mann wurde daraufhin in eine hessische Justizvollzugsanstalt überstellt. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Bad Hersfeld sowie der Staatsanwaltschaft in Fulda dauern an."

42-Jähriger bekommt finanzielle Entschädigung

In der vergangenen Woche fand nun vor dem Bad Hersfelder Schöffengericht am Amtsgericht die Verhandlung statt. Dabei wurde der Angeklagte durch Richterin Christina Dern freigesprochen - vor dem Prozess hatte er sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen. Der Haftbefehl wurde nach über 200 Tagen gegen den inzwischen 42-Jährigen aufgehoben und zudem wurde er finanziell entschädigt.

Zwar stand fest, dass er seinem ukrainischen Mitbewohner in der Philippsthaler Flüchtlingsunterkunft mit einem Messer in die Schulter gestochen hatte, allerdings aus Notwehr. Nach der Beweisaufnahme hatten sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch der Verteidiger für Freispruch plädiert - das Urteil ist bereits rechtskräftig. (kku)+++


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