Unter Cannabis-Einfluss im Straßenverkehr: Polizei erwischt drei Autofahrer - Symbolfoto: ON/Henrik Schmitt

BAD HERSFELD Weiterfahrt untersagt

Unter Cannabis-Einfluss im Straßenverkehr: Polizei erwischt drei Autofahrer

08.05.24 - In der Nacht zu Montag wurden bei Verkehrskontrollen der Polizeistation Bad Hersfeld im Stadtgebiet gleich drei Kraftfahrzeugführer festgestellt, bei denen sich der Verdacht auf Cannabis-Einfluss am Steuer ergab.

Gegen 22:20 Uhr wurde ein 33-jähriger Pkw-Fahrer aus Schenklengsfeld auf der Frankfurter Straße, kurz vor der Autobahn-Anschlussstelle stadtauswärts, kontrolliert. Ein durchgeführter Urin-Schnelltest reagierte dabei positiv auf THC. In der Eichendorfstraße stoppte eine Streife gegen 0:30 Uhr einen 34-jährigen Pkw-Fahrer aus Bad Hersfeld, bei welchem sich ebenfalls Anzeichen einer Cannabisbeeinflussung ergaben. Wenig später, gegen 1:10 Uhr, wurde ein 22-jähriger Lkw-Fahrer aus Marburg einer Kontrolle unterzogen. Auch bei diesem reagierte ein Urin-Schnelltest positiv auf THC.

Alle drei Männer mussten den Beamten im Anschluss an die Kontrollen zur Dienststelle folgen und sich dort einer Blutentnahme unterziehen. Die Weiterfahrt wurde ihnen bis zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit untersagt.

Ihre Polizei sensibilisiert:

Cannabis stellt, ebenso wie Alkohol, ein Rauschmittel dar, welches die Sinne trübt ...Symbolbild: Pixabay

Die Entkriminalisierung von Cannabis bedeutet nicht, dass damit die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC (Tetrahydrocannabinol) unproblematisch wird. Die aktuellen rechtlichen Konsequenzen haben weiterhin Bestand. Cannabis stellt, ebenso wie Alkohol, ein Rauschmittel dar, welches die Sinne trübt und die Reaktionsfähigkeit beeinflusst. Für das Führen von Fahrzeugen ist durch die Grenzwertkommission und Rechtsprechung aktuell ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Wird dieser Wert überschritten und im Körper nachgewiesen (mehrere Tage nach Genuss möglich), drohen - selbst wenn die Fahrt nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird - eine Geldbuße, ein Punkteeintrag sowie die Verhängung eines Fahrverbotes. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist zudem eine zivilrechtliche Regressnahme zu erwarten. Sollten sich nach dem Konsum von Cannabis und einer anschließenden Teilnahme am Straßenverkehr Auffälligkeiten bei den Fahreigenschaften oder Ausfallerscheinungen bei der Person ergeben, wird eine solche Fahrt als Straftat gewertet. Das gilt nicht nur für Autofahrten, sondern für alle Fahrzeuge, beispielsweise auch Fahrräder und E-Scooter. In der Konsequenz kann die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden. Die Wiedererteilung kann in solchen Fällen erst nach einer Sperrfrist und bestandener Medizinisch-Psychologischer Untersuchung erfolgen.

Die polizeilichen Feststellungen bei folgenlosen Fahrten unter Einfluss von Betäubungsmitteln zeigen, dass es den Betroffenen kaum möglich ist, zu wissen, wie viel THC nach einem Konsum noch im Blut ist. Die negativen Wirkungen auf die Fahrtüchtigkeit sind mitunter auch noch lange nach dem Konsum vorhanden.

Da das Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln zu den wesentlichen Unfallursachen gehört, wird das Polizeipräsidium Osthessen auch künftig an gezielten Kontrollen festhalten beziehungsweise diese intensivieren. (pm) +++


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