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Großenlüders Bürgermeister Florian Fritzsch: Chance für Entwicklung des gewerblich genutzten Areals 'Am Bahnhof' vertan." - Archivfotos: O|N

GROßENLÜDER Enttäuschung macht sich breit

Bürgermeister zu Filzfabrik-Entscheidung: "Chance für Entwicklung vertan"

08.05.24 - Dass die Filzfabrik Fulda GmbH & Co. KG am Dienstag, dem 7. Mai 2024, telefonisch mitgeteilt hat, auf den Umzug nach Großenlüder zu verzichten, ist für Bürgermeister Florian Fritzsch eine große Enttäuschung. Am 25. April 2024 hatte die Gemeindevertretung noch mit großer Mehrheit den Fortgang des Bebauungsplans Nr. 39 "Am Bahnhof" beschlossen und damit der Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans unter Berücksichtigung der Auswertung der in der frühzeitigen Beteiligungsphase eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zugestimmt.

Bürgermeister Fritzsch zeigte sich im Nachgang der Sitzung der Gemeindevertretung zuversichtlich, dass der Satzungsbeschluss nach der Sommerpause erfolgen könne und damit der Weg für die Ansiedlung der Filzfabrik frei wird.

Martin Schäfer (Geschäftsführender Gesellschafter Filzfabrik Fulda) ...

Fritzsch hebt in dem Verfahren die vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit mit den Geschäftsführern der Wirth Fulda GmbH und der Wirth Systems GmbH, Herrn Martin Schäfer und Herrn Dr. Christian Schäfer, wie auch weiteren Mitarbeitenden hervor. Im Zuge des gesamten Verfahrens der Baurechtschaffung war das Unternehmen zu jeder Zeit bemüht, die mit dem geplanten Umzug verbundenen Absichten und die Planungsschritte transparent zu kommunizieren. In einem nie dagewesenen Umfang wurden Anlieger wie auch die Mitglieder der gemeindlichen Gremien eingebunden und deren Hinweise und Anregungen frühzeitig aufgegriffen.

Die Filzfabrik Fulda verzichtet auf einen Umzug nach Großenlüder

Verlagerung des Hauptproduktionsstandortes war mit Mehrwert für Gemeinde verbunden

Für Fritzsch war die Verlagerung des Hauptproduktionsstandortes der Filzfabrik Fulda GmbH & Co. KG von Fulda nach Großenlüder immer mit einem Mehrwert für die Gemeinde Großenlüder verbunden. Vor Ort wären wohnortnahe Arbeits- und Ausbildungsplätze entstanden. Das Unternehmen hat sich innovativ und zukunftsorientiert aufgestellt und hätte durch die Einbindung lokaler Gewerbebetriebe für eine Win-win-Situation für die heimische Wirtschaft gesorgt. Darüber hinaus wäre es gelungen, auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine standortgerechte gewerbliche Folgenutzung im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung des künftigen Hauptproduktionsstandortes der Filzfabrik Fulda GmbH & Co. KG sowie der Ansiedlung weiterer Firmen zur Verwaltung der Unternehmensgruppe zu schaffen. Mit der Revitalisierung des gesamten Areals hätte eine deutliche Aufwertung stattgefunden. In diesem Zusammenhang betont Fritzsch, dass der Betrieb der Filzfabrik Fulda GmbH & Co. KG im Rahmen der gesetzlichen Grenzwerte stattgefunden hätte. Die Gutachten zu Lärm- und Geruchsemissionen haben gezeigt, dass Gewerbe und Wohnen gemeinsam funktionieren, diese Koexistenz nicht nur unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen möglich ist, sondern sich auch gegenseitig bedingt. "Großenlüder braucht als attraktiver Wohnstandort auch ein breites Fundament an erfolgreichen Unternehmen. Mit der Filzfabrik Fulda wäre die Gemeinde noch besser aufgestellt gewesen."

Dauer des Verfahrens ein Grund für das Scheitern des Vorhabens

Bürgermeister Fritzsch sieht in der Dauer des gesamten Verfahrens einen Grund für das Scheitern des Vorhabens auf der Zielgeraden. Die intensive Auseinandersetzung im Rahmen des Bauleitverfahrens wie auch in der Vorbereitung eines Antrags nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes orientiert sich jedoch an gesetzlichen Vorgaben. Die Gemeinde hat sich dabei stets konstruktiv und unterstützend eingebracht. Dass der zu Beginn vorgesehene Zeitplan nicht eingehalten werden konnte, liegt in Teilen auch daran, dass beispielsweise die artenschutzrechtliche Prüfung umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen ergeben hat.

Gleichzeitig hat der Entwurf des Städtebaulichen Vertrags eine zusätzliche Hürde mit sich gebracht. Fritzsch betont in diesem Zusammenhang aber, dass Gemeinde und Vorhabenträgerin weitergehenden Abstimmungsbedarf gesehen haben, der mit einem Städtebaulichen Vertrag geregelt werden sollte. Insbesondere in den Bereichen der Nutzungen und des Immissionsschutzes sowie der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen war die Notwendigkeit dieses Vertrages begründet gewesen. Dabei hatten sich beide Parteien bewusst darauf verständigt, dass mit dem Projekt "Standortverlagerung der Filzfabrik Fulda nach Großenlüder" auch Nutzungsänderungen durch die Vorhabenträgerin für die Zukunft für das Gesamtgrundstück oder Teile hiervon denkbar sind. Künftige Nutzungen sollten möglichst ohne neues Bebauungsplanverfahren realisiert werden können. Ungeachtet dessen wollte die Gemeinde zur Sicherung ihrer Planungshoheit auch berücksichtigt wissen, dass solche Erweiterungsmaßnahmen unterbleiben, bei denen die Gemeinde im Einzelfall eine städtebauliche Fehlentwicklung sieht. Diese Fehlentwicklungen wurden insbesondere in verkehrsintensive Nutzungen auf den vertragsgegenständlichen Flächen gesehen. Mit dem Vertrag sollte verhindert werden, dass beispielsweise Paketdienstleistungsunternehmen oder vergleichbare Unternehmungen mit hohem Verkehrsaufkommen auf den Flächen tätig werden.

"Chance vertan, den Gewerbestandort Großenlüder nachhaltig zu stärken"

Das Hauptaugenmerkt hat der Vertragsentwurf jedoch auf die Konkretisierung der immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen gelegt, und zwar durch weitere Ausführungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplans. Konkret ging es um die Einhaltung der Lärm- und Geruchsimmissionsgrenzwerte und den Nachweis mittels qualifizierter Messerungen wie auch die Bestimmung der Obergrenzen für Fahrbewegungen. Bei der Frage der Ahnung von Verstößen gegen die Bestimmungen des Vertrags gingen die Meinungen von Gemeinde und Vorhabenträgerin auseinander. Der Entwurf sah vor, dass die Gemeinde berechtigt ist, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe festzusetzen. In der Sitzung der Gemeindevertretung wurden von Gemeindevertretern der Begriff der "Daumenschrauben" gewählt. Von dieser Begrifflichkeit distanziert sich Bürgermeister Fritzsch. Mit dem Verweis auf ein Folterinstrument im Spätmittelalter wurde bewusst der Eindruck erweckt, gegenüber der Vorhabenträgerin Druck ausüben und Zwangsmaßnahmen einleiten zu wollen. Diese Intention hat der Vertragsentwurf allerdings nie verfolgt. Sowohl der gegenwärtige Betrieb in Fulda wie auch sämtliche Gutachten sagen aus, dass die Nutzung des Areals durch die Filzfabrik Fulda GmbH & Co. KG im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen gewährleistet ist. Auch wurde mehrfach durch die Vorhabenträgerin darauf hingewiesen, dass Überschreitungen von Grenzwerten umgehend korrigiert werden. Der Passus der "Vertragsstrafe" sollte der Gemeinde im Fall einer Zuwiderhandlung eine Ermächtigungsgrundlage einräumen und vor allem die Vorhabenträgerin zum Wohle der Betriebsführung wie auch zum Wohle der Anlieger zur Vertragstreue anhalten.

Bürgermeister Fritzsch zeigt sich daher auch von der Auseinandersetzung in den gemeindlichen Gremien enttäuscht. Es wurde eine Chance vertan, den Gewerbestandort Großenlüder nachhaltig zu stärken. Seitens der Gemeindevertretung konnten keine stichhaltigen Argumente vorgetragen werden, die gegen eine gewerbliche Folgenutzung auf dem Areal östlich der Straße "Am Bahnhof" sprechen. (pm) +++


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