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CDU-Kreistagsfraktion: "Ein 'Weiter so' kann es beim Klinikum nicht geben!"
17.05.24 - Zur Sitzung des Finanzausschusses am Donnerstagabend und anlässlich der Beschlussvorlage für weitere Finanzhilfen an das Klinikum Bad Hersfeld erklärt die CDU-Kreistagsfraktion: Ein "Weiter so" kann es beim Klinikum nicht geben, dies erklärten die Christdemokraten in einer Pressemitteilung am Donnerstag:
Die bislang vorliegende Beschlussvorlage würde dem Kreisausschuss einen kompletten Freibrief ausstellen. Die aktuellen Entwicklungen um das Klinikum zeigen aber deutlich, dass es ein einfaches "Weiter so" nicht geben darf. Als CDU-Kreistagsfraktion setzen wir uns seit vielen Jahren für eine gute medizinische Versorgung in Hersfeld-Rotenburg ein. Mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger müssen wir aber sehr verantwortungsvoll umgehen.
Die Zustimmung zu weiteren finanziellen Hilfen für das Klinikum machen wir deshalb von der Beantwortung mehrerer offener Fragen und einer konkreten Kurskorrektur abhängig. Mit seiner im Wahlkampf angekündigten "neuen Informationspolitik" ist der Landrat krachend gescheitert.
Unser Vertrauen darin, dass er als Aufsichtsratsvorsitzender den aktuellen Umstrukturierungsprozess zu einem guten Ergebnis führt, ist nachhaltig gestört. Wie schon bei der dilettantischen Aufstellung des Kreishaushalts erreicht er in den Verhandlungen mit Bund und Land bislang keinerlei brauchbare Lösungen. Vor einer Zustimmung der CDU-Fraktion im Kreistag zu weiteren Finanzhilfen für das Klinikum sind folgende Punkte zwingend zu klären:
- Wie hoch ist des Finanzbedarfs für das Klinikum aus heutiger Sicht für die Jahre 2024, 2025, 2026 und 2027 aufgeteilt in Ertrags- und Investitionszuschüsse?
- Wie können diese Mittel in den kommenden Kreishaushalten genehmigungsfähig abgebildet werden? Gibt es dazu Vereinbarungen mit der Hessischen Landesregierung?
- Kassenkredite oder Liquiditätskredite sind Kredite, die die Kommune nur kurzfristig zur Sicherstellung der Liquidität (Zahlungsfähigkeit) aufnimmt. Wie plant der Kreisausschuss die kurzfristige Rückführung der Kassenkredite zur Unterstützung des Klinikums?
- Ist mit der hessischen Landesregierung vereinbart, dass die Liquidität des Klinikums auch längerfristig durch Kassenkredite des Landkreises sichergestellt werden darf, auch wenn dies gegen geltendes Haushaltsrecht verstößt?
- Welche konkreten Maßnahmen plant die Geschäftsführung des Klinikums um kurz- und mittelfristig Kosteneinsparungen zu erzielen?
- Wie bewertet der Kreisausschuss das Schreiben des KKH Rotenburg bezüglich der Beihilfeproblematik? (pm)+++