Archiv
Zahl der Verkehrsanzeigen steigt deutlich an - Straf-Rekordsumme eingegangen
17.05.24 - Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Hessen am Regierungspräsidium (RP) Kassel hat im Jahr 2023 landesweit rund 1,47 Millionen Verkehrsanzeigen bearbeitet – knapp 200.000 mehr als im Jahr zuvor. Auch der Anteil schwerwiegender Verstöße legte nochmals zu. Das Überschreiten der erlaubten Geschwindigkeit ist nach wie vor der weit überwiegende Tatbestand.
Nach einem leichten Rückgang in 2022 stieg die Zahl der bearbeiteten Verkehrsanzeigen im zurückliegenden Jahr wieder merklich an, konkret um 196.375 Fälle bzw. rund 15,5 Prozent auf 1.465.864 Anzeigen. Das sei der höchste Anzeigenstand der vergangenen fünf Jahre, teilte Regierungspräsident Mark Weinmeister bei der Vorstellung der Bußgeldbilanz in Kassel mit. "Wie die Zahlen zeigen, hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZBS im vergangenen Jahr viel zu tun.
Änderung des Bußgeldkataloges Insbesondere aufgrund der Änderungen des Bußgeldkataloges im November 2021 wurden viele Verkehrsverstöße nicht mehr als geringfügig, sondern als schwerwiegend eingestuft. Diese Verstöße, die nun in den Bußgeldbereich fallen, erfordern einen wesentlich höheren zeitlichen Bearbeitungsaufwand und stellen mehr als die Hälfte der hier eingegangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten dar", so Weinmeister.
"Darüber hinaus haben die Polizeidienststellen und die kommunalen Ordnungsbehörden ihre Tätigkeiten im Rahmen der Verkehrsüberwachung intensiviert. Das hat zu einem Anstieg der Gesamtzahl der Anzeigeneingänge bei der ZBS Hessen geführt", ergänzte der Leiter der Zentralen Bußgeldstelle, Christian Herr. "Um der steigenden Arbeitsbelastung zu begegnen, entwickelt die Bußgeldstelle seit jeher Digitalisierungslösungen. Diesen Prozess haben wir auch 2023 weiter intensiviert."
Anzeigeneingang
Mit der am 09.11.2021 in Kraft getretenen Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung wurden insbesondere im ruhenden Verkehr die Sanktionen zum Schutz schwächerer Personen (z.B. Parken auf Geh- und Radwegen) sowie die Sanktionen im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung verschärft. Dementsprechend wurde eine Vielzahl von Tatbeständen aus dem Bereich der geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Verwarnungsgeld belegt waren, in den Bereich der schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße über 55 Euro (Bußgeldverfahren) angehoben. In der Konsequenz entfällt nun mehr als die Hälfte der Verkehrsverstöße (792.403, plus 125.492 ggü. dem Vorjahr) auf den schwerwiegenden Bereich. Im Gegenzug entfielen "nur" noch 673.461 Anzeigen (plus 70.883) auf den geringfügigen Bereich. Ein Trend, der sich bereits im Vorjahr bemerkt gemacht, aber 2023 nochmals leicht verstärkt hat.Von den rund 1,47 Millionen Verkehrsanzeigen entfiel der weit überwiegende Anteil wieder auf den Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung: ca. 69 Prozent aller verfolgten Verkehrsverstöße sind auf Geschwindigkeitsüberschreitungen zurückzuführen. Als zweitgrößter Posten folgen die Halt- und Parkverstöße mit rund 14 Prozent Anteil. Der Anteil der Verfahren aufgrund von Verkehrsunfällen belief sich auf 6,53 Prozent. Bei 1,13 Prozent lag der Anteil der HU-Verstöße, Handyverstöße lagen bei 1,07 Prozent und Rotlichtverstöße umfassten einen Anteil von 1,60 Prozent. Der Anteil aller anderen Verkehrsverstöße lag jeweils unter einem Prozent. Von den betroffenen Personen waren 0,07 Prozent bis 17, 1,15 Prozent zwischen 18 und 20, 4,18 Prozent zwischen 21 und 24, 16,57 Prozent zwischen 25 und 34, 17,76 Prozent zwischen 35 und 44, 17,52 Prozent zwischen 45 und 54, 16,04 Prozent zwischen 55 und 64 und 9,60 Prozent 65 Jahre und älter. Bei 17,11 Prozent liegt keine Altersangabe vor.
Die Zahl der Alkohol- und Drogenverstöße belief sich auf 3.522. Davon entfielen 25 auf Fahranfängerinnen und -anfänger, für die ein absolutes Alkoholverbot gilt. In 312 Fällen wurden verschärfte Sanktionen wegen wiederholten Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss verhängt.
Verfolgung und Vollstreckung
In 2023 erließen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der ZBS 653.918 Bußgeldbescheide (plus 160.175 ggü. dem Vorjahr), davon 27.145 mit Fahrverbot. 11.279 Bußgeldbescheide betrafen Halt- und Parkverstöße, 79.181 andere geringfügige Verstöße. In Verfahren wegen Halt- und Parkverstößen wurden 113.659 Kostenbescheide gemäß § 25a StVG erlassen, weil die Fahrzeugführerin / der Fahrzeugführer nicht festgestellt werden konnte. In 28.187 Fällen (4,4 Prozent) wurden die Verfahrensakten aufgrund eines Einspruchs an die Justiz abgegeben. Die Vollstreckung von Geldforderungen wurde in 72.047 Fällen eingeleitet. 25.023 Führerscheine wurden von der ZBS entgegengenommen und zwischen einem und drei Monaten sicher verwahrt. In 1.875 Fällen musste die Beschlagnahme des Führerscheins angeordnet werden, um die Betroffenen zur Abgabe ihres Führerscheins zu bewegen.Im Ausland wohnende Verkehrsteilnehmende, denen in Hessen Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere schwerwiegende Verstöße vorgeworfen werden, erhalten ein Informationsschreiben gemäß § 27 StVG. Die/der ausländische Halter/-in wird mit dem Informationsschreiben über die festgestellte Ordnungswidrigkeit in der jeweiligen Landessprache informiert und es erfolgt das Angebot – ähnlich einer Verwarnung –, die auf sie zukommende Geldbuße bereits vorab zu zahlen. Es wurden insgesamt 179.683 Informationsschreiben von der ZBS versandt. Die Zahl der beteiligten Länder liegt aktuell bei 27.
Den größten ausländischen Anteil an Verkehrsverstößen in Hessen haben weiterhin die Länder Polen und Niederlande. Im Rahmen der EU-Richtlinie über die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsverstößen werden acht Deliktsarten geahndet, wobei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit 93,5 Prozent vertreten sind. Die weiteren Delikte betreffen unter anderem Rotlichtverstöße, unbefugte Fahrstreifenbenutzung, Nicht-Anlegen des Sicherheitsgurtes und Handy-Verstöße.