Geldautomatensprenger angeklagt: Verdacht des versuchten Mordes - Symbolfotos: ON/Henrik Schmitt

FRANKFURT AM MAIN Bundesweit erste Anklage dieser Art

Geldautomatensprenger angeklagt: Verdacht des versuchten Mordes

22.05.24 - Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – hat gegen sechs niederländische bzw. marokkanische Staatsangehörige Anklage wegen des Verdachts des versuchten Mordes, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, des gewerbsmäßigen Diebstahls sowie der Sachbeschädigung zum Schwurgericht des Landgerichts Frankfurt am Main erhoben.

Den Angeschuldigten im Alter zwischen 26 und 32 Jahren, die der niederländischen Geldautomatensprengerszene angehören sollen, wird vorgeworfen, in den Jahren 2022 und 2023 mehrere Geldautomaten in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gesprengt zu haben. Dabei sollen sie arbeitsteilig und in unterschiedlichen Besetzungen vorgegangen sein.

Im Einzelnen sind folgende Geldautomatensprengungen Gegenstand der umfangreichen Anklageschrift:

23.06.2022 Jünkerath Beute: 700 Euro Sachschaden: 750.000 Euro
04.03.2023 Bad Homburg Beute: - Sachschaden: 115.000 Euro
06.05.2023 Bad Homburg Beute: 165.000 Euro Sachschaden: 315.000 Euro
10.06.2023 Neu-Isenburg Beute: 205.000 Euro Sachschaden: 280.000 Euro
17.06.2023 Frankfurt a.M. Hessen-Center Beute: 300.000 Euro Sachschaden: 44.000 Euro
19.06.2023 Wickede Beute: 480 Euro Sachschaden: 405.000 Euro
22.06.2023 Frankfurt a.M. Alt-Fechenheim Beute: 200.000 Euro Sachschaden: 610.000 Euro

Dem Hauptangeschuldigten, einem 31-Jährigen aus Utrecht, wird die Beteiligung an vier Geldautomatensprengungen vorgeworfen. Ein 28-Jähriger aus den Niederlanden, der dort zuletzt ohne festen Wohnsitz war, soll an zwei vollendeten und einer versuchten Geldautomatensprengung beteiligt gewesen sein. Einem 26-Jährigen aus Utrecht wird die Beteiligung an zwei Geldautomatensprengungen vorgeworfen.

Den weiteren Angeschuldigten wird die Beteiligung an jeweils einer Geldautomatensprengung zur Last gelegt. Die Anklageschrift legt den Angeschuldigten in Bezug auf die Geldautomatensprengungen am 06.05.2023 und 22.06.2023 jeweils versuchten Mord mit gemeingefährlichen Mitteln zur Last. Es handelt sich, soweit ersichtlich, um die bundesweit erste Anklage wegen versuchten Mordes im Zusammenhang mit der Explosionswirkung einer Geldautomatensprengung. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen die an diesen Sprengungen beteiligten Angeschuldigten jeweils den Tod von unbeteiligten Bürgern billigend in Kauf genommen haben. Der am 06.05.2023 gesprengte Geldautomat liegt in zentraler Lage in der Fußgängerzone von Bad Homburg. In unmittelbarer Nähe befinden sich zahlreiche Wohngebäude, ein Busverkehrsknotenpunkt und ein Taxistreifen. Der Bereich vor der Bankfiliale wird an Wochenenden auch zur Nachtzeit von Anwohnern, Passanten oder Verkehrsteilnehmern frequentiert.

Der am 22.06.2023 gesprengte Geldautomat befindet sich in der Altstadt des Frankfurter Stadtteils Fechenheim, in der sich regelmäßig auch zur Nachtzeit unbeteiligte Personen aufhalten. Über der betroffenen Bankfiliale, im zweiten Obergeschoss, befindet sich eine Wohnung. Um das Gebäude herum befindet sich eine dichte Bebauung, die auch zu Wohnzwecken genutzt wird. Aufgrund der Gesamtschau dieser Umstände geht die Anklageschrift davon aus, dass den Angeschuldigten bewusst war, dass sie keine Kontrolle über die Explosionswirkungen haben würden und diese im Gefahrenbereich um die jeweilige Bankfiliale herum für eine unbestimmte Anzahl von Menschen tödliche Folgen hätte haben können.

Um die Explosionswirkung des bei den Taten eingesetzten Festsprengstoffs zu ermitteln, hat das Hessische Landeskriminalamt im Auftrag der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main auf einem Truppenübungsplatz der Bundeswehr eine Versuchsreihe von Sprengrekonstruktionen durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass insbesondere der durch die Sprengungen verursachte Splitterwurf eine tödliche Gefahr für Personen in der Nähe des Tatorts dargestellt hätte. Die Angeschuldigten befinden sich seit ihrer Festnahme im Mai bzw. Juni 2023 ununterbrochen in Untersuchungshaft. Der Anklagerhebung sind umfangreiche Ermittlungen der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Hessischen Landeskriminalamts mit Unterstützung der örtlichen Polizeidienststellen sowie der europäischen Polizeibehörde Europol und von niederländischen Behörden vorangegangen. (pm) +++


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