Nebenkostenprivileg: Das müssen Mieter jetzt beim Kabel-Fernsehen beachten
28.05.24 - Bisher mussten sich Mieter nicht ums Kabelfernsehen kümmern - das Nebenkostenprivileg sorgte dafür, dass der Vermieter die TV-Verträge über die Nebenkosten abgerechnet hat. Das ändert sich ab dem 1. Juli.
Das Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs ist bereits seit 2021 in Kraft - aber erst im Juli wird es ernst für Mieter, weil dann die Übergangsfrist endet: Die Fernsehempfangsart muss selber gewählt werden. Kabel, Antenne, Schüssel oder Internet - das ist jetzt dem Mieter überlassen. Der muss sich allerdings kümmern, sonst bleibt der Bildschirm bald schwarz. Auch die Vermieter bekommen ein Sonderkündigungsrecht, um rechtzeitig die Verträge zum 30. Juni kündigen zu können und nicht auf den Kosten sitzenzubleiben.
Kabelnetzbetreiber waren gegen die Gesetzesänderung, da sie eine massive Abwanderung hin zu anderen Fernsehempfangsarten befürchten. Es wird mit einer Verteuerung der Kabelanschlusspreise im Bereich von 2 bis 3 Euro gerechnet. (mau) +++