Hebesatzempfehlung für die Stadt Fulda für das Jahr 2025
07.06.24 - Das Hessische Ministerium der Finanzen hat in seiner Pressekonferenz am Donnerstag über den aktuellen Stand der Grundsteuerreform informiert. Danach erhält jede Kommune eine konkrete Empfehlung des Landes Hessen zur Höhe ihrer individuellen Hebesätze der Grundsteuer A und B, die ab 2025 gelten sollen. Für sind Stadt Fulda liegen die Hebesatzempfehlungen bei knapp 144 bzw. 313 Prozent.
Bekanntlich muss die Erhebung der Grundsteuer laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum 1. Januar 2025 bundesweit neu geregelt sein. Das Land hatte dazu im Jahr 2021 das Hessische Grundsteuergesetz beschlossen. Unter dem neuen Recht soll die Kommune im Jahr 2025 etwa gleich viel Grundsteuer einnehmen wie im Jahr 2024, was als sogenannte Aufkommensneutralität bezeichnet wird. Allgemein setzt das Finanzamt für jedes Grundstück einen Grundsteuermessbetrag fest. Die Kommune erlässt dann den Steuerbescheid. Dabei ergibt sich die Steuer durch Multiplikation mit einem Hebesatz, den jede Kommune für sich festlegt.
Zurzeit betragen die Hebesätze der Stadt Fulda für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 220 und für die Grundsteuer B (Sonstige) 340. Die Hessische Steuerverwaltung hat inzwischen 95 Prozent der Grundsteuermessbeträge neu berechnet und an die Grundstückseigentümer versandt. Nun müssen die Städte und Gemeinden die Hebesätze neu festlegen und die Grundsteuerbescheide 2025 vorbereiten.
Um die erwähnte Aufkommensneutralität zu erreichen, sind die Hebesätze die entscheidende Stellschraube. Das Land hat jetzt zum Stichtag 10. Mai 2024 vorläufig errechnet, dass bei Einnahmen der Stadt Fulda aus der Grundsteuer A und B in 2024 in Höhe 11 Mio. Euro sich für die Grundsteuer A ein neuer Hebesatz von 143,95 und für die Grundsteuer B von 312,85 ergibt. Diese Empfehlung bedeutet aber keinesfalls, dass die Steuerhebesätze der Stadt Fulda bisher zu hoch waren. Vielmehr beugt die Stadt angesichts höherer Bemessungsgrundlagen durch eine Senkung der Hebesätze einer verdeckten Steuererhöhung vor.
Gleichzeitig gilt: Es handelt sich bei den vom Land vorgeschlagenen Hebesätzen lediglich Empfehlung handelt, die für die Stadt Fulda nicht verbindlich ist. Die tatsächlich im nächsten Jahr in Fulda geltenden Hebesätze können daher von den Hebesatzempfehlungen des Landes abweichen. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt können sich somit nicht darauf berufen. Gründe hierfür sind: Das Land unterstützt die Kommunen mit dieser Empfehlung, sie ist aber nicht bindend. Zudem sind noch nicht alle Messbeträge neu ermittelt. Das Land hat teilweise wegen noch fehlender Daten die Lücken per Berechnung durch Künstliche Intelligenz aufgefüllt, weshalb insgesamt noch Ungenauigkeiten bestehen.
Die Stadt muss, wenn alle neuen Bemessungsgrundlagen vollständig erfasst sind, eine eigene Berechnung der neuen Hebesätze vornehmen.
Die Frage, was diese Empfehlung nun für den einzelnen Steuerzahler bzw. die einzelne Steuerzahlerin konkret bedeutet, kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Zwar werden die Hebesätze in Stadt Fulda im Jahr 2025 voraussichtlich sinken. Daraus kann aber nicht zwingend abgeleitet werden, dass weniger Steuern zu zahlen sind, da sich die Bemessungsgrundlagen (Grundsteuermessbeträge) geändert haben. Insofern muss jeder Fall muss individuell betrachtet werden. (pm) +++