Tourismusbeitrag: Ab 1. Juli Abgabe über Online-Portal möglich
28.06.24 - Der seit diesem Jahr in der Stadt Fulda erhobene Tourismusbeitrag trägt maßgeblich dazu bei, die Attraktivität und Vielfalt der touristischen Angebote in der Stadt zu erhalten und weiter auszubauen. Die Einnahmen durch den Tourismusbeitrag leisten einen wesentlichen Beitrag für die Verbesserung der lokalen und touristischen Infrastruktur sowie Dienstleistungen. Sie steigern die Attraktivität der Stadt für Besuchende und die Einheimischen gleichermaßen.
"Wir möchten alle Beherbergungsbetriebe herzlich dazu aufrufen, ihren Beitrag zur Förderung des Tourismus in Fulda zu leisten, indem sie den Tourismusbeitrag fristgerecht vom 1. bis 15. Juli abgeben", so Dominik Höhl, Leiter Tourismus- und Marketingmanagement der Stadt Fulda. Der durch die Beherbergungsbetriebe von den Übernachtungsgästen eingezogene Tourismusbeitrag ist laut Beitragssatzung jeweils zum 15. April, 15. Juli, 15. Oktober und 15. Januar rückwirkend für das jeweilige Vorquartal an die Stadt Fulda abzuführen.
Für die Übermittlung des Tourismusbeitrags wird in der Stadt Fulda ein Online-Portal zum 1. Juli freigeschaltet. Eine nützliche Hilfestellung bei der ersten Registrierung bietet ein passendes Erklärvideo.
Der Tourismusbeitrag beträgt pro Aufenthaltstag und pro Person zwei Euro. Beitragspflichtig sind grundsätzlich alle ortsfremden volljährigen Personen, die im Gebiet der Stadt Fulda gegen Entgelt beherbergt werden. Alle Informationen sowie den Zugang zum Online-Portal gibt es im Internet unter Tourismusbeitrag der Stadt Fulda (tourismus-fulda.de) (pm)+++