Dieser Sattelauflieger wurde aus dem Verkehr gezogen. - Foto: Polizeipräsidium Osthessen

FULDA / PETERSBERG Mit 62 Prozent Überladung auf der Autobahn

Sattelauflieger mit gefährlichen Mängeln aus dem Verkehr gezogen

12.07.24 - Am Dienstagnachmittag (02.07.) fiel einer Streife der Autobahnpolizei Petersberg auf der A7, kurz vor der Anschlussstelle Fulda Nord, ein litauischer Sattelzug auf, dessen Auflieger sich deutlich sichtbar nach rechts neigte.

Bei einer anschließenden Kontrolle auf einem nahegelegenen Autohof konnte durch die Beamten eine verrutschte oder ungleichmäßige Beladung als Ursache ausgeschlossen werden, da die Ladung - bestehend aus knapp 21 Tonnen Aluminiumprofilen - gleichmäßig auf Paletten auf dem Auflieger verladen und auch entsprechend gesichert war.

Als die Polizisten den Auflieger genauer in Augenschein nahmen, stellten sie allerdings fest, dass eine Querrunge über einem Rad massive Verformungen aufwies. Augenscheinlich war es in diesem Zusammenhang auch bereits zum Kontakt zwischen dem Reifen und dem Unterboden gekommen.

35-jähriger Fahrer wird Weiterfahrt untersagt

Da das Fahrzeug in diesem Zustand offensichtlich nicht verkehrssicher war, wurde dem 35-jährigen Fahrer die Weiterfahrt untersagt und ein Pannenservice beauftragt. Dieser stellte schließlich eine Verformung des Hauptrahmens fest. Dem Wunsch des Fahrers, die Ladung vor der Reparatur noch zum Kunden zu bringen, konnte demzufolge nicht entsprochen werden.

Am Folgetag bestätigte ein Sachverständiger die gefährlichen Mängel des Aufliegers, welche sich insbesondere bei Kurvenfahrten und beim Bremsen negativ auf die Fahrstabilität auswirkten. Daher war an eine Weiterfahrt auf mitunter kurvigen Landstraßen nicht zu denken. Der Spediteur musste in der Folge ein Ersatzfahrzeug bestellen, um die Ware weiter zu transportieren.

Der Pannenservice, auf dessen Gelände der Auflieger stand, staunte nicht schlecht, als der Ersatz-Auflieger zum Umladen bereitstand. Hieran waren die Luftbälge an einer Achse (Federung der Achse) vom Luftkreislauf des Aufliegers abgeklemmt und somit ohne Funktion. Vor Fahrtantritt stand daher noch die Reparatur des Ersatz-Aufliegers auf dem Programm.

Ob der stillgelegte Auflieger noch einmal repariert wird oder schließlich selbst als Ladung auf einem Tieflader endet, ist noch unklar.

Mit 62 Prozent Überladung auf der Autobahn unterwegs

Symbolfoto: ON/Henrik Schmitt

Am Mittwoch (10.07.) wurde eine Streife der Polizeiautobahnstation Petersberg auf der A 7 in Höhe der Anschlussstelle Fulda-Mitte einen Klein-Lkw aufmerksam und unterzog diesen einer Kontrolle.

Schon bei der ersten Durchsicht der mitgeführten Dokumente war klar, dass die zulässige Gesamtmasse deutlich überschritten war. Eine Verwiegung brachte schließlich Gewissheit: Nach Abzug der Toleranz musste dem 62-jährigen Fahrer eine Überladung von 62 Prozent vorgeworfen werden. Für den Fahrer wurde eine Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Bereich fällig und auch der Spediteur muss mit einer Geldbuße in ähnlicher Höhe rechnen.

Aufgrund der Überladung war eine Weiterfahrt zunächst nicht möglich. Der Spediteur musste ein weiteres Fahrzeug schicken, um einen Großteil der Ladung zu übernehmen. Der "Ersatz"-Lkw war wenige Stunden später vor Ort, sodass der Transport fortgesetzt werden konnte.

Doch wie kommen solch hohe Überladungen zustande?

Ein großer Hersteller für entsprechende Klein-Lkw im Segment bis 7,5 Tonnen baut serienmäßig einen Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 5,2 Tonnen. Diese werden erfahrungsgemäß durch die Speditionen auf 3,5 Tonnen "abgelastet", was bedeutet, dass die zulässige Gesamtmasse in den Papieren von 5,2 Tonnen auf 3,5 Tonnen geändert.

Doch warum machen Firmen das? Ganz einfach, um Geld zu sparen. Ein Fahrzeug unter 3,5 Tonnen kann noch mit der Fahrerlaubnisklasse B (anstatt C1) gefahren werden. Die Fahrer benötigen auch keine Aus- und Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Zudem müssen keine digitalen Kontrollgeräte (Tachograph) verbaut werden, was wiederum bedeutet, dass Lenk- und Ruhezeiten händisch dokumentiert werden können. Und zu guter Letzt: Seit dem 01.07.2024 wurde die Mautpflicht auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen erweitert.

Doch mit den Kosten schwindet auch die Nutzlast. Viele Lkw bringen bereits unbeladen rund 3 Tonnen auf die Waage, sodass für die Ladung nicht viel übrig bleibt. (pm) +++


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