Major Horst Knauff vom Landeskommando Hessen (vorne links) übergibt Landrat Torsten Warnecke (vorne mittig) die Partnerschaftsurkunde. Mit dabei waren auch Oberstleutnant Michael Penzler vom Kreisverbindungskommando (vorne rechts), Thorsten Bloß, Leiter des Fachdienst Gefahrenabwehr (hinten links) und Martina Tietz, Leiterin des Fachdienstes Organisation/Personal (hinten rechts). - Foto: Landkreis Hersfeld-Rotenburg

KREIS HEF-ROF Partnerschaftserklärung

Kreisverwaltung sichert dem Heimatschutzregiment Unterstützung zu

14.07.24 - Egal, ob bei Bedrohungen, Naturkatastrophen oder anderen Krisensituationen: Der umfassende Heimatschutz der Bundeswehr leistet einen unverzichtbaren Beitrag zu Sicherheit in ganz Deutschland. Landrat Torsten Warnecke unterzeichnete jetzt eine Partnerschaftserklärung, mit der er dem Heimatschutzregiment fünf der Bundeswehr die Unterstützung der Kreisverwaltung zusichert. Damit erklärt sich die Kreisverwaltung als Arbeitgeber dazu bereit, eigene Mitarbeitende bei Interesse für den Reservedienst freizugeben.

"Für unsere regionale Sicherheit sind Reservisten von großer Bedeutung. Daher wollen wir unseren Mitarbeitenden die Möglichkeit geben, sich an der wichtigen Arbeit des Heimatschutzregiments zu beteiligen", so Landrat Torsten Warnecke, der auch oberster Katastrophenschützer des Landkreises ist: "Mit der Freistellung im Krisenfall stellen wir sicher, dass die Bundeswehr schnell und effektiv handeln kann. So schützen wir gemeinsam unsere Gemeinschaft."

Major Horst Knauff vom Landeskommando Hessen, der die Partnerschaftsurkunde übergab, sagte: "Wir freuen uns über jeden Arbeitgeber, der interessierten Beschäftigten – egal, ob ungedient oder bereits Reservist – die Möglichkeit gibt, den Reservedienst unterstützen. Als überörtliche Behörde kann der Landkreis Hersfeld-Rotenburg hier als wichtiges Vorbild dienen."

Hintergrund

Jeder Arbeitgeber der Privatwirtschaft oder des Öffentlichen Dienstes in Hessen kann der Partnerschaft für den Heimatschutz beitreten. Es ist nicht erforderlich, als Arbeitgeber bereits Reservisten zu beschäftigen. Freistellungen im Heimatschutz betragen in der Regel zehn Arbeitstage pro Jahr und finden in Absprache mit den Arbeitgebern und Mitarbeitenden statt. Es gilt der Grundsatz der Freiwilligkeit. (pm) +++


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