Die Eier fürs Sonntagsrührei vergessen? Ab heute können Sie die wieder in den Teos bekommen -der Sonntag ist gerettet. - Fotos: Henrik Schmitt

FULDA Jetzt auch sonntags

Ab heute: Teo-Minimärkte dürfen nach Gesetzesänderung wieder öffnen

21.07.24 - Ein freudiger Tag für säumige Einkäufer - und den Fuldaer Lebensmittelkonzern Tegut: Wer heute Morgen mit Schrecken feststellt, dass er Milch, Kaffee oder Müsli fürs Sonntagsfrühstück beim gestrigen Großeinkauf vergessen hat, muss nicht Nägel kauen. Denn mit dem heutigen Stichtag (21. Juli) greift die Anpassung des hessischen Ladenöffnungsgesetzes und die vollautomatisierten Minimärkte dürfen ab jetzt auch wieder an Sonn- und Feiertagen für ihre Kunden öffnen - für viele eine große Erleichterung - vor allem in ländlichen Gebieten.

Der Andrang hier in Bronnzell hält sich am Morgen noch in Grenzen

Unser OSTHESSEN|NEWS-Fotograf Henrik Schmitt hat heute Morgen als Testkäufer fungiert und beim Teo in Bronnzell geschaut, ob Tegut trotz der der globalen Störung durch ein Softwareupdate eines IT-Dienstleisters vom Freitag die Neuerung, die ab heute gilt, auch rechtzeitig umsetzen konnte. An der Eingangstür prangt die frohe Botschaft. "Das hessische Ladenöffnungsgesetz wurde zu meiner großen Freude angepasst und verabschiedet. Daher darf ich auch wieder an Sonn- und Feiertagen öffnen. Vielen Dank für Eure Treue und Unterstützung in den letzten Monaten", schreibt Teo dort "höchstpersönlich".

Nachdem die Mini-Märkte über ein halbes Jahr an den genannten Tagen geschlossen bleiben mussten, dürfen die Teos dank der Änderung des hessischen Ladenöffnungsgesetzes jetzt wieder auch an Sonn- und Feiertagen öffnen - genauso wie beispielsweise Tankstellen, Kioske und Hofläden. Tegut hatte zu dieser positiven Entscheidung mitgeteilt, dass der Konzern daraufhin seine Expansionspläne, die angesichts des Öffnungsverbots zum Stillstand gekommen waren, aktuell wieder vorantreiben und neue Gespräche mit in Frage kommenden Kommunen aufnehmen will. Nachdem der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden hatte, dass die Teos nicht als Automaten gelten – und deshalb nicht unter die Sonderfälle im hessischen Ladenöffnungsgesetz fallen, blieben die Kunden seit Januar dieses Jahres am Sonntag vor verschlossener Tür stehen.

Das Unternehmen machte keine Angaben dazu, welche Umsatzeinbußen es durch das Öffnungsverbot seit Januar gegeben habe. Die Auswirkungen hätten sich in Grenzen gehalten, weil der Umsatz der Teo-Märkte eher klein sei und nur circa drei Prozent des Gesamtumsatzes des Konzerns ausmache, deshalb sei das Öffnen der Minimärkte trotz der unklaren Rechtslage ein verkraftbares Risiko gewesen. Doch der Verkauf an Sonn- und Feiertagen der Teos sei durchaus ein wichtiger Faktor, denn der Anteil des Umsatzes an diesen Tagen betrage immerhin 25 bis 30 Prozent. (ci)+++


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