Louisa Specht-Riemenschneider ist zudem Direktorin am Zentrum für Medizinische Datennutzbarkeit und Translation , Direktorin am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht und Leiterin der Forschungsstelle für Rechtsfragen neuer Technologien sowie Datenrecht (ForTech). - Foto: Universität Bonn

FRANKFURT/BONN Offizielle Ernennung im September

Louisa Specht-Riemenschneider ist oberste Datenschützerin in Deutschland

24.07.24 - Datenschutz - wer hat in den vergangenen Jahren nicht schonmal darüber nachgedacht, was eigentlich mit den Informationen passiert, die man tagtäglich im Internet über sich preisgibt. Oder etwa, ob der Name des Haustieres samt Zahl als Passwort sicher genug ist. Der stetig wachsende technische Fortschritt bietet ganz klar Chancen, birgt aber genauso Risiken. In einer Welt, die immer vernetzter und datengetriebener wird, ist der Schutz personenbezogener Daten für Einzelpersonen, Unternehmen und Regierungen von entscheidender Bedeutung. In Deutschland hat ab September 2024 eine Frau genau diesen Schutz als Hauptaufgabe: Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider aus Frankfurt am Main.

Am 16. Mai 2024 wurde die Bonner Zivilrechtsprofessorin zur obersten Datenschutzbeauftragte unserer Bundesrepublik nominiert. Das Kabinett hatte sie vorgeschlagen, und der Bundestag hat sie mit 476 von 647 abgegebenen Stimmen gewählt. Die 39-Jährige wird die zweite Frau in diesem Amt seit dessen Einrichtung 1978 und ist dann die jüngste Person bei Amtsantritt. Sie folgt damit auf Ulrich Kelber. Seine Amtszeit endete am 6. Januar 2024. Ihre Ernennung ist für den 3. September 2024 geplant. In ihrer Hand wird in Zukunft der Schutz der Privatsphäre und der Umgang mit persönlichen Daten in der digitalen Welt Deutschlands liegen.

Stärkung des Persönlichkeitsrechts und Abgrenzung in Kommunikationskultur

Specht-Riemenschneider studierte Jura in Bremen und promovierte 2011 in Freiburg mit einer Arbeit über Datenschutz. Sie erhielt zahlreiche Auszeichnungen und bekleidete verschiedene akademische Positionen, zuletzt an der Universität Bonn als Professorin für Informations- und Datenrecht. Ihre Erfahrung in der Bundespolitik ist umfangreich: Sie ist Vorsitzende des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen des Bundesumweltministeriums, berät die Bundesnetzagentur und war Vorsitzende des Digitalbeirats des Bundesverkehrsministeriums.

Foto: Mathias Schmidt

In einem Interview 2019 sprach sie sich für eine Stärkung des Persönlichkeitsrechts in der Rechtsprechung aus. In Bezug auf Vorfälle von Hass und Hetze, insbesondere im Internet, sagte Specht-Riemenschneider: "Zwar ist die Meinungsfreiheit ein hohes Gut, die nicht über Gebühr eingeschränkt werden darf. Es muss aber eine rote Linie in der Kommunikationskultur gezogen werden." Die Professorin sprach sich zudem in einem YouTube-Video des BMVD für eine Digitalisierung in der digitalen Medizin aus. "Ich hoffe somit, dass wir datenbasiert Krankheiten gezielt eher und besser heilen können." Auf die Frage, wie Digitalisierung, Datenschutz und Schutz der Privatsphäre Hand in Hand gehen können, antwortete sie: "Wir brauchen technische Lösungen, die einen hohen Schutzstandard, was personenbezogene Daten und Privatsphäre angeht und gleichzeitig Datennutzbarkeit gewährleisten."

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sprach von einem exzellenten Vorschlag. Sie sei "eine herausragende Expertin auf dem Gebiet des Datenschutzes und der Rechtsinformatik und besitzt alle Eigenschaften, um das Amt glänzend auszufüllen", so Buschmann in einem Post auf X.

Aufgaben des BfDI

Symbolfoto: Pixabay

Doch was ist eigentlich die Aufgabe der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)? Der BfDI ist eine eigenständige oberste Bundesbehörde, die das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung schützt. Er überwacht die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei öffentlichen Bundesstellen und bestimmten Trägern der sozialen Sicherung sowie bei Telekommunikations- und Postdienstunternehmen.

Der BfDI kann bei Datenschutzverstößen die betroffenen Stellen warnen, verwarnen und Verbote oder Geldbußen verhängen. Er berät den Deutschen Bundestag in datenschutzrechtlichen Fragen und klärt die Öffentlichkeit über Datenschutzrisiken und -rechte auf. Zudem ist er Ansprechpartner für Fragen zur Informationsfreiheit und nimmt Beschwerden von Bürgern entgegen, die sich durch Datenschutzverletzungen benachteiligt fühlen. Jährlich veröffentlicht der BfDI einen Tätigkeitsbericht, der seine Arbeit und verhängte Sanktionen dokumentiert. (ms) +++


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