Der Angeschuldigte war im Jahr 2023 als Aushilfslehrkraft an einer Schule tätig. - Symbolfoto: pixabay

HAßBERGE Verdacht auf Kinderpornografie

29-jähriger Lehramtsstudent soll Schüler heimlich gefilmt haben

24.07.24 - Nach umfangreichen Ermittlungen gemeinsam mit der Kriminalpolizeiinspektion Schweinfurt hat das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) Anklage gegen einen 29-jährigen Lehramtsstudenten aus dem Landkreis Haßberge erhoben.

Dem Mann werden in der Anklageschrift die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen und die Herstellung kinderpornografischer Inhalte in jeweils mehreren Fällen und der Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen.

Heimliche Videoaufnahmen in Umkleide- und Klassenräume

Verdacht auf Kinderpornografie. Symbolfoto: O|N/ Henrik Schmitt

Der Angeschuldigte war im Jahr 2023 als Aushilfslehrkraft an einer Schule im unterfränkischen Landkreis Haßberge tätig und soll zwischen Mai und Dezember 2023 in verschiedenen Umkleideräumen der Schule heimlich Videoaufnahmen von mehreren Schülern im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren erstellt haben. Bei weiteren Gelegenheiten soll er zudem auch heimliche Aufnahmen in Klassenräumen erstellt haben. Die Anklageschrift wirft dem Angeschuldigten weiter vor, aus diesen Videoaufnahmen mehrere Bild-Collagen mit kinderpornografischen Inhalten erstellt zu haben. Zudem soll er im Zeitpunkt einer Durchsuchung seiner Wohnung im Januar 2024 im Besitz weiterer kinderpornografischer Bild- und Videodateien gewesen sein.

Der Mann war zuvor aufgrund einer Mitteilung eines US-amerikanischen Online-Dienstes in den Fokus der Ermittler geraten. Der Strafrahmen für jeden Fall der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen liegt bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Für die Herstellung der Bild-Collagen mit kinderpornografischen Inhalten sieht das Gesetz eine Freiheitsstraße von sechs Monaten bis zu zehn Jahren und für den Besitz der weiteren Aufnahmen eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren vor.

Über die Zulassung der Anklageschrift muss nun das Schöffengericht des Amtsgerichts Haßfurt entscheiden. Über den Inhalt der Pressemitteilung hinausgehende Auskünfte können derzeit zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht erteilt werden. (pm)+++


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