Bistum Fulda und EKKW reduzieren Kirchensteuer bei Abfindungszahlungen
01.08.24 - Der Reifenhersteller Goodyear hat angekündigt, sein Werk in Fulda im Herbst 2025 zu schließen. Die evangelische und die katholische Kirche standen von Anfang an solidarisch an der Seite der Mitarbeitenden. Diese Solidarität zeigen das Bistum Fulda und die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) auch ganz praktisch: Mit einem Teilerlass der Kirchensteuer bei Erhalt von Abfindungszahlungen.
In Fulda ist das Werk des Reifenherstellers Goodyear nur als "die Gummi" bekannt. Als die Schließung des traditionsreichen Standortes im Raum stand, haben sich die evangelische und die katholische Kirche für die Mitarbeitenden engagiert und sich gemeinsam mit vielen weiteren gesellschaftlichen Gruppen in und um Fulda für den Erhalt der mehr als 1.000 Arbeitsplätze eingesetzt.
Nachdem der Reifenhersteller angekündigt hat, das Werk in Fulda bis zum Ende des dritten Quartals 2025 dennoch zu schließen, wollen die Kirchen die Betroffenen zumindest finanziell entlasten: mit einem Teilerlass der Kirchensteuer bei Erhalt von Abfindungszahlungen. Konkret werden dabei Kirchenmitgliedern mit Wohnsitz im Gebiet des Bistums Fulda bzw. der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) auf Antrag 50 Prozent der auf die Abfindungszahlungen entfallenen Kirchensteuer erstattet.
Formloser Antrag nötig Wichtig: Um einen Teil der Kirchensteuer erstatten zu können, muss die erhaltene Abfindungszahlung im Einkommenssteuerbescheid aufgeführt sein. Dazu muss die Abfindungszahlung bei der Abgabe einer Steuererklärung berücksichtigt werden. Der Antrag auf Teilerlass der Kirchensteuer ist dann innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Einkommenssteuerbescheides formlos beim Bistum Fulda oder der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) möglich. Wer vorab eine verbindliche Zusage zu dieser Kirchensteuer-Reduzierung benötigt, erhält diese auch beim evangelischen Landeskirchenamt in Kassel bzw. dem Bischöflichen Generalvikariat in Fulda.
Dieses Angebot gilt nicht nur für die Beschäftigten des Fuldaer Goodyear-Werkes: Ein solcher Teilerlass der Kirchensteuer auf den Erhalt von Abfindungszahlungen ist auch für Betroffene anderer Firmenschließungen möglich. Weitere Infos gibt es beim Bischöflichen Generalvikariat des Bistums Fulda und beim Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) in Kassel. (pm) +++