Radchaos in der Domstadt? Zweiradfahrer in der Bredouille
05.10.24 - Sicher mit dem Rad durch die Domstadt fahren? Ein Thema, das mit dem Aufkommen von E-Bikes auch in Fulda an Brisanz gewonnen hat. Nach dem Gefühl vieler Autofahrer sind sie eine Pest, die nicht auf die Straßen gehören. Fahrradfahrer wiederum klagen über rücksichtslose Autofahrer - und eine oft konfuse Radverkehrsführung.
Doch woher kommt die? Weshalb enden in der Domstadt Fahrradwege plötzlich und werden zu Schutzstreifen, oder verschwinden gar völlig? Und was bedeutet eigentlich das Verkehrszeichen "Fußweg: Radfahrer frei"? OSTHESSEN|NEWS hat sich der Sache angenommen und bei den Verantwortlichen nachgehakt - wie kommt es zu diesem Zustand?
Die Stadt beschreibt die Lage so: "Aus der Historie heraus hat man schon immer versucht, auch im Bestand, die Sicherheit für Radfahrer zu erhöhen. Aufgrund der unterschiedlichen Randbedingungen innerhalb der einzelnen Abschnitte eines Straßenzuges war und ist es oftmals nicht möglich, eine einheitliche Radfahrführung zu installieren." An dem Flickenteppich sei also der Versuch schuld, es besser machen zu wollen.
Im Kampf gegen die Zeit: Stadt will einheitliche Verkehrsführung
Weiter heißt es: "Ziel der Stadt ist es, für den Radverkehr eine möglichst klare und einheitliche Verkehrsführung zu realisieren. Allerdings können die Verkehre immer nur in den Abschnitten nach den heutigen Regelwerken neu geordnet werden, in denen Straßenbaumaßnahmen geplant und umgesetzt werden. Hierzu ist noch anzumerken, dass die Regelwerke für die Führung des Radverkehrs in den letzten Jahren vom Gesetzgeber mehrfach grundlegend geändert worden sind, sodass beispielsweise vor zehn Jahren regelkonform umgesetzte Radverkehrsführungen heute nicht mehr zulässig sind und sogar teilweise aufgehoben werden müssen".Das bedeuten die Schilder: Schrittgeschwindigkeit am Fußweg
Doch was bedeuten die einzelnen Verkehrszeichen? In Fulda wohl am verbreitetsten ist der Fahrradschutzstreifen. Dieser darf einzig im Bedarfsfall von Autos befahren werden. Der klassische Radweg (ausgewiesen durch das bekannte blaue Schild mit dem Fahrradsymbol) verpflichtet Radfahrer, diesen auch zu nutzen.
Anders ist das beim in Fulda oft gesehenen "Fußweg: Radfahrer frei". Hierzu schreibt uns das Bundesverkehrsministerium: "Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren". Wenn dies ausgewiesen ist, können Radfahrer allerdings auch regulär auf der Straße fahren. (mmb) +++