Justizminister Christian Heinz will eine Ausweitung der elektronischen Fußfessel. - Archivfoto: O|N/Hendrik Urbin

REGION Justizminister Christian Heinz

Bundesratsinitiative zur Ausweitung der elektronischen Fußfessel vor

19.08.24 - Hessens Justizminister Christian Heinz hat am dritten Tag seiner Rechtsstaats-Tour durch Hessen an diesem Donnerstag die Bundesratsinitiative der Hessischen Landesregierung zum "stärkeren Schutz vor häuslicher Gewalt durch elektronische Aufenthaltsüberwachung" vorgestellt.

"Laut Lagebericht des Bundeskriminalamtes wurden allein im Zeitraum 2023 über eine Viertelmillion Menschen Opfer häuslicher Gewalt, damit stiegen die Fälle um 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In über 70 Prozent waren Frauen betroffen. Immer wieder stellen die Strafverfolgungsbehörden bei ihren Ermittlungen zu Tötungsdelikten im Partnerschaftskontext fest, dass Annäherungs- und Kontaktverbote bestanden, diese jedoch – auch wiederholt – missachtet wurden. Wir finden, das muss sich ändern, deshalb haben wir eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die die Nutzung der elektronischen Fußfessel ausweiten soll. Wir wollen häusliche Gewalt konsequent bekämpfen. Die Bundesregierung muss jetzt endlich handeln", sagte der Justizminister.

Die derzeitige Rechtslage

Die Bundesratsinitiative sieht unter anderem vor, die elektronische Fußfessel durch eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes im Bundesgesetz zu verankern. "Momentan gibt es lediglich nach den Polizeigesetzen der Länder die Möglichkeit, dass Betroffene von häuslicher Gewalt durch die elektronische Fußfessel bei den Tätern nur kurzfristig und vorübergehend geschützt werden, eben bis gerichtliche Maßnahmen greifen. Um eine dauerhafte und nicht nur kurzfristig wirkende Möglichkeit zu haben, gerichtliche Kontakt- oder Näherungsverbote mit einer Fußfessel zu kontrollieren, muss die Fußfessel ins Gewaltschutzgesetz aufgenommen werden", sagte Justizminister Heinz.

Die elektronische Fußfessel bei gewaltbereiten (Ex-)Partnern sei, laut Heinz, ein wirksames Mittel, wie etwa das Beispiel Spaniens zeige. Dort werden strafrechtliche Sanktionen und Distanzanordnungen in Echtzeit elektronisch überwacht. Im Organgesetz Ley Orgánica werden im spanischen Recht mit der Strafe verbundene Näherungsverbote geregelt. In diesen Fällen kann das Gericht die Einhaltung des Verbots durch elektronische Überwachung mittels Global Positioning System (GPS) anordnen.

Im Gesetz gegen häusliche Gewalt (Ley de Violencia Doméstica) wird die Umsetzung des Wegweisungsrechts oder der Fernhalteverfügung (Aufenthaltsgebot mit Sperrzone) neben anderen Maßnahmen mittels elektronischer Überwachung explizit genannt. Das Gericht kann in diesen Fällen die elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen, um die Einhaltung dieser Weisungen zu gewährleisten. Nicht zuletzt aufgrund der positiven Erfahrungen in Spanien wurde auch in der Schweiz eine entsprechende, dort zivilrechtliche, Rechtsgrundlage geschaffen. "Seitdem die elektronische Fußfessel so in Spanien eingeführt wurde, gab es bei den Frauen, die damit geschützt wurden, keine Tötungen mehr. Das unterstreicht einmal mehr, wie wirksam die elektronische Fußfessel sein kann, wenn man sie richtig nutzt. Andere Länder folgen, die Bundesregierung sollte jetzt nicht länger warten", so der Justizminister.

Weißer Ring begrüßt die Initiative

Dr. Patrick Liesching, Landesvorsitzende des Weißen Rings in Hessen. Archivfoto: O|N/Carina Jirsch

Der Landesvorsitzende des Weißen Rings in Hessen, Dr. Patrick Liesching, lobte die Initiative des Landes Hessen: "Es ist höchste Zeit, dass der Bundesgesetzgeber endlich wirksame Instrumente schafft, um der Gewalt durch (Ex-)Partner zu begegnen. Die bisherigen Regelungen des Gewaltschutzgesetzes sind nicht ausreichend. Wir gehen davon aus, dass im Jahr 2023 in Deutschland mehr als 100 Frauen von ihren (Ex-)Partnern getötet wurden, obwohl sie ein gerichtliches Näherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt hatten. Modelle zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Spanien und anderen europäischen Ländern zeigen eindrucksvoll, dass man solche Tötungen erfolgreich und effektiv verhindern kann. Deshalb kann ich die ablehnende Haltung von Bundesjustizminister Buschmann in keiner Weise nachvollziehen." (pm)+++


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