Unfall mit verletzter Rollerfahrerin - Sachbeschädigung an Pkw
24.08.24 - Unfall mit verletzter Rollerfahrerin
BAD KISSINGEN. Am Freitagmorgen kam es in der Steubenstraße in Bad Kissingen zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine 61-Jährige leicht verletzt wurde. Die Dame befuhr gegen ca. 08:50 Uhr die Steubenstraße in Richtung Kasernenstraße. Zur gleichen Zeit wollte der Fahrer eines roten Volvo Kombis den Parkplatz des dortigen Supermarktes verlassen. Hierbei kam es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Die Rollerfahrerin stürzte daraufhin zu Boden und musste anschließend mit dem Rettungswagen in ein örtliches Krankenhaus eingeliefert werden. An dem Roller entstand Sachschaden in Höhe von ca. 1000 €. Der rote Pkw wurde leicht beschädigt, Schadenshöhe ca. 300 €. Zur Klärung des genauen Unfallhergangs werden mögliche Zeugen gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Bad Kissingen 0971 71490 zu melden.
Sachbeschädigung an Pkw
BAD BOCKLET. Im Zeitraum vom 17.08.2024, 18.15 Uhr, bis 18.08.2024, 17.00 Uhr, parkte die 55-Jährige ihren Pkw, Hyundai, Kona, Farbe Grau, auf dem Parkplatz in der Frankenstraße. Hier kam es zu einer Sachbeschädigung durch einen unbekannten Täter. Dieser verkratzte die linke Fahrzeugseite. Es entstand ein Sachschaden im mittleren dreistelligen Bereich. Zeugen, die Hinweise zu der Tat geben können, werden gebeten, sich bei der PI Bad Kissingen unter 0971/7149-0 zu melden.
Unerlaubt vom Unfallort entfernt
MELLRICHSTADT. Am Freitagnachmittag musste ein Bewohner feststellen, dass seine am Haus angebrachte Dachrinne durch einen bislang unbekannten Täter im Verlauf der letzten Woche angefahren wurde. Diese ragt an einer Engstelle leicht in die Fahrbahn hinein und befindet sich auf einer Höhe von circa drei Metern. Es muss sich somit um ein etwas größeres Verursacherfahrzeug handeln. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 200 Euro.
Aufsteller beschädigt
FLADUNGEN. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurde ein Werbeaufsteller eines örtlichen Getränkemarktes beschädigt, dieser befand sich unmittelbar in der Nähe des Eingangsbereiches. Der Täter zerbrach hierbei die Rückseite, sodass dieser nicht mehr passend befestigt werden konnte. Es entstand ein Schaden in Höhe von etwa 50 Euro. +++