Waldbrandgefahr in Hessen: So verhalte ich mich richtig
30.08.24 - Das Hessische Landwirtschaftsministerium warnt aufgrund der aktuell trockenen Witterung und der angestiegenen Temperaturen vor einer erhöhten Brandgefahr in den hessischen Wäldern. Nach aktuellen Daten des Deutschen Wetterdienstes besteht in Hessen verbreitet mittlere Waldbrandgefahr, insbesondere in Südhessen lokal und vorübergehend sogar hohe Waldbrandgefahr.
Regen, der zu einer Entspannung der Situation führen könnte, ist vorerst nicht in Sicht. Die angekündigten Gewitter können aber lokal zu einer Entspannung der Situation führen.
Zum Wochenende hin wird bei gelegentlichen Niederschlägen mit etwas abnehmender Waldbrandgefahr gerechnet. Ab nächster Woche wird bei leichten Niederschlägen und Gewittern zumindest vorübergehend die Waldbrandgefahr geringer.
Bedingt durch die überwiegend feuchte Witterung im Frühjahr und bisherigen Sommer war die Waldbrandgefahr in diesem Jahr in Hessen bislang eher gering. Aufgrund der sommerlichen Temperaturen und einer trockenen Phase nimmt die Waldbrandgefahr aktuell jedoch spürbar zu. Gerade in abgestorbenen Waldbeständen und auf kahlen Flächen mit Kronenresten und Reisig ist die Gefahr besonders hoch, da hier eine Menge trockenen Holzes liegt und die Flächen durch erhöhte Sonneneinstrahlung und Wind stärker austrocknen.
Verhalten im Wald
Derzeit wird der Wald intensiv für Spaziergänge und sportliche Aktivitäten genutzt. Das Landwirtschaftsministerium bittet daher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch durch achtlos aus dem Fahrzeugfenster geworfenen Zigarettenkippen entlang von Straßen aus. Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkw dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.