In Kalbach sollte das Trinkwasser aktuell abgekocht werden. - Symbolbild: O|N-Archiv / Stefanie Harth

KALBACH Bei Kontrollen festgestellt

Abkochgebot wegen Überschreitung des Grenzwertes für coliforme Keime

25.09.24 - Bei Kontrollen der Trinkwasseranlagen sind Überschreitungen des Grenzwertes für Coliforme Keime festgestellt worden. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Fulda wird deshalb seit dem 23. September eine Chlorung des Trinkwassers vorgenommen. Betroffen sind die Ortsteile Eichenried, Veitsteinbach, Kiliansberg, Sparhof, Oberkalbach, Uttrichshausen (Waldesruh, Gundoweg, Malerwinkel, Am Rhönblick, Alte Straße, Oberkalbacher Straße).

Durch eine Chlorung wird sichergestellt, dass die Verbraucher jederzeit mit hygienisch einwandfreiem Wasser versorgt werden. Die Chlordosierung wird so vorgenommen, dass Restgehalte von maximal 0,3 mg/l Chlor erreicht werden. Diese Konzentration entspricht dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert und ist nicht gesundheitsschädlich. Es wird für sensible Menschen empfohlen, dass bis zur Beendigung der Desinfektionsmaßnahme das gechlorte Wasser vorsorglich nicht zum Trinken und zur Zubereitung von Speisen verwendet wird. Für Aquarien ist das gechlorte Wasser ungeeignet.

Symbolbild: Pixabay

Trinkwasser vorsorglich abkochen

Bis eine ausreichende Chlordesinfektion der betroffenen Netzbereiche sichergestellt ist, wird empfohlen, das Trinkwasser vorsorglich einmal sprudelnd aufzukochen (~100°C). Anschließend ist eine Abkühlzeit von ca. 10 Minuten vor der weiteren Verwendung des Trinkwassers einzuhalten. Handelsübliche Wasserkocher sind für die Durchführung dieser Maßnahme gut geeignet. Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Da für den Eintrag von Verunreinigungen des Trinkwassersystems zahlreiche Möglichkeiten in Betracht gezogen werden müssen, hat die Gemeinde Kalbach umgehend die Ursachenforschung aufgenommen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Verbindungen zwischen Brauchwasser- und Trinkwasseranlagen nicht zulässig sind. Das bedeutet, dass bei Nutzung von Regenwasser oder anderen Wasservorkommen die Brauchwasseranlagen keine Verbindung mit dem Trinkwassersystem haben dürfen. Der Betrieb von Brauchwasseranlagen ist dem Gesundheitsamt Fulda anzuzeigen. Die Gemeinde Kalbach wird umgehend bekannt geben, sobald die Abkochempfehlung und die Chlorung aufgehoben werden kann. (pm/cdg) +++


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