Polizeieinheit "FOKUS" kämpft seit vier Jahren gegen Kindesmissbrauch
02.10.24 - Vor vier Jahren wurde die "FOKUS" (Fallübergreifende Organisationsstruktur gegen Kinderpornografie Und Sexuellen Missbrauch von Kindern) gegründet. Diese spezialisierte Einheit befasst sich ausschließlich mit Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen.
Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte zum vierjährigen Bestehen der "FOKUS": "Die Hessische Landesregierung hat bereits vor vier Jahren die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie zur höchsten Priorität erklärt. Mit der Einrichtung der FOKUS-Einheit geht die hessischen Polizei konsequent und kompromisslos gegen Sexualstraftäter vor. Kinder zählen zu den verletzlichsten Mitgliedern unserer Gesellschaft; sie verdienen und brauchen wirkungsvollen Schutz unserer Sicherheitsbehörden. Dank des herausragenden Einsatzes der hessischen Polizei konnten bereits zahlreiche Ermittlungserfolge erzielt und reale Missbräuche gestoppt werden. Jeder Ermittlungserfolg beendet das Leiden von Kindern."
Seit Gründung der "FOKUS" wurden hessenweit mehr als 6.800 Durchsuchungen durchgeführt, über 100 Haftbefehle vollstreckt und rund 90.000 Datenträger, darunter PCs und Notebooks, externe Speichergeräte, Spielekonsolen, CDs/DVDs und mobile Endgeräte sichergestellt. So konnten knapp 7.200 Beschuldigte ermittelt werden. "Die beeindruckenden Zahlen belegen, dass unsere Ermittlerinnen und Ermittler alles unternehmen, um die Kleinsten zu schützen."
Poseck betonte: "Ich bin den Bediensteten der Einheit "FOKUS" für ihren Einsatz im Rahmen dieser sehr belastenden Ermittlungsarbeit außerordentlich dankbar. Von dem hohen Engagement habe ich mich bereits selbst bei einem persönlichen Treffen in der Dienststelle überzeugen können. Die Leistung der rund 300 Bediensteten verdient höchste Anerkennung und größten Respekt. Es war eine wichtige Entscheidung, die Ermittlerinnen und Ermittler der "FOKUS" im vergangenen Jahr mit einer Zulage in Höhe von 300 Euro monatlich für ihre schwierige Tätigkeit auszustatten. Damit erfährt ihre Arbeit noch mehr Wertschätzung."
Bundesratsinitiative zur Speicherung von IP-Adressen erfolgreich
"Es ist ein wichtiger Schritt für mehr Kinderschutz, dass die hessische Initiative zur Speicherung von IP-Adressen am vergangenen Freitag im Bundesrat erfolgreich war. Der jahrelange Kampf für dieses Ermittlungsinstrument, das auch von den Fokus-Praktikerinnen und Praktikern immer wieder gefordert worden war, hat sich gelohnt. Mit der Speicherung von IP-Adressen wird es künftig möglich sein, noch mehr Kinder zu schützen und Täter dingfest zu machen. Hessen wird den Kontrolldruck gegen Sexualstraftäter weiter so hoch wie möglich halten. Wenn es um den Schutz von Kindern geht, darf es keine Kompromisse geben", erklärte der Minister weiter.
Fallzahlen haben sich bundesweit vervielfacht
In den letzten Jahren sind weltweit und auch in Deutschland ungeheuerliche Straftaten im Bereich Kinder- und Jugendpornografie und dem sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen aufgedeckt worden. Die Fallzahlen bewegen sich zudem weiterhin auf einem sehr hohen Niveau – sie haben sich in den vergangenen fünf Jahren laut Bundeskriminalamt deutschlandweit mehr als verdreifacht.Nach Angaben des Bundeskriminalamts wurde im Jahr 2023 erneut ein Anstieg bei Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen in Deutschland registriert. Die Zahl der registrierten Fälle des sexuellen Missbrauchs zum Nachteil von Kindern ist auf 16.375 Fälle (5,5 Prozent mehr als 2022) angestiegen, auch die Anzahl der Fälle des sexuellen Missbrauchs zum Nachteil von Jugendlichen stieg im Vorjahresvergleich um 5,7 Prozent auf 1.200 Fälle an. Die Anzahl der Fälle von Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen, 2023 wurden insgesamt 54.042 Fälle registriert.
Auch in Hessen steigen die registrierten Fälle im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche an. Wesentlich für den Fallzahlenanstieg im Deliktsbereich der Verbreitung pornografischer Inhalte ist die gesetzliche Meldeverpflichtung US-amerikanischer Internet-Provider, die strafbares Nutzerverhalten innerhalb ihrer angebotenen Dienste über die US-amerikanische Nichtregierungsorganisation "National Center for Missing and Exploited Children" (NCMEC) unmittelbar und automatisiert an die zuständigen nationalen Behörden zur Einleitung von Strafverfahren übermitteln. Auch für die europäischen Hosting-Dienstanbieter ist eine ähnliche gesetzliche Meldeverpflichtung bereits in Umsetzung.
In Hessen wurde für die Bearbeitung dieser Meldungen eine sogenannte Clearingstelle zentral im Hessischen Landeskriminalamt eingerichtet, die eng mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main kooperiert.
Andreas Röhrig, Präsident des Hessischen Landeskriminalamts, erläutert: "In der Clearingstelle sind über 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Sie schöpfen alle Möglichkeiten aus, um Tatverdächtige zu identifizieren. Die Ermittler-Teams überprüfen die eingehenden Meldungen zudem tagesaktuell – etwa darauf, ob Hinweise vorliegen, dass ein Kind akut missbrauchsgefährdet und damit direkter Handlungsbedarf geboten ist."