Seit heute gelten neue Regeln bei Winter- und Ganzjahresreifen
02.10.24 - Der Herbst hat Einzug gehalten und mit ihm auch der Gedanke an Matsch, Reif- und Schneeglätte, die schon so manchen Autofahrer über Nacht kalt erwischt haben. Von Ostern bis Oktober genügen in der Regel Sommerreifen, aber wer auf Nummer sicher gehen will, wechselt frühzeitig auf Winterreifen. Laut Straßenverkehrsordnung darf ein Fahrzeug bei winterlichen Bedingungen nur dann gefahren werden, wenn alle Räder mit entsprechenden Winterreifen ausgestattet sind, die den Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen.
Mit dem heutigen Stichtag 1. Oktober gelten allerdings neue Regeln für die saisonalen Reifen. Sie müssen mit einem Alpin-Symbol, einem Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke gekennzeichnet sein, sonst drohen 60 Euro Bußgeld.
Gibt es eine Pflicht, Winterreifen aufzuziehen?
Eine explizite Pflicht für Winterreifen gibt es in Deutschland zwar nicht, denn es gilt die situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, wer mit seinem Auto bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte fahren will, muss Winterreifen aufziehen. Generell gilt: Ab 7 Grad Außentemperatur sind Sommerreifen nicht mehr empfehlenswert, deren Gummimischungen sorgen dann für schlechtere Haftung. Temperaturen unter null sind meistens zwischen Oktober und April zu erwarten, doch je nach Region und Wetterlage kann es auch schon im September oder noch nach Ostern nötig sein, mit Winterreifen zu fahren.
Unfall auf Schnee mit Sommereifen? Versicherung kann Zahlung verweigern
Gerade auf den Höhen in der Rhön gibt es frühe Nachtfröste, selbst wenn es am Vortag noch über zehn Grad warm war. Ab Oktober 2024 dürfen Winter- und Ganzjahresreifen mit der alten M+S-Kennzeichnung für Matsch und Schnee nicht mehr bei winterlichen Bedingungen genutzt werden. Bei einem Verstoß wird ein Bußgeld von mindestens 60 Euro fällig. Behindert man aufgrund falscher Bereifung andere Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigt die Strafe auf 100 Euro. In den beiden letzten Fällen gibt es außerdem jeweils einen Punkt in Flensburg. Noch wesentlich brisanter sind die Folgen, wenn es bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen zu einem Unfall kommt. Denn dann kann die Versicherung den Kasko-Schutz verweigern oder auch Kosten zurückfordern. Außerdem gilt beim Reifenprofil die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter. Der ADAC empfiehlt jedoch aus Sicherheitsgründen mindestens vier Millimeter für Winterreifen. (pm/ci)+++