Sebastian Müller (MdL) befürchtet Nachteile für Waldbesitzer
12.10.24 - Der CDU-Landtagsabgeordnete Sebastian Müller (Wahlkreis 15, Fulda II) sieht die geplante Novellierung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) kritisch und befürchtet Nachteile für Waldbesitzer, Forst- und Holzwirtschaft. Bestärkt wird er in seiner Kritik durch den im August vorgelegten Referentenentwurf für ein Änderungsgesetz des BWaldG.
Sebastian Müller, Mitglied im Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt des Hessischen Land-tags, weist darauf hin, dass seit 19. August 2024 ein neuer, mittlerweile fünfter Entwurf zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) vorliegt, der mit 74 Seiten deutlich opulenter daher-kommt, als das ursprüngliche Gesetz. Es handelt sich im Unterschied zu den bisher durchgesickerten Entwürfen nun um einen Referentenentwurf für ein Änderungsgesetz, mit dem das bestehende Bundeswaldgesetz von einem Wirtschafts- zu einem Schutzgesetz umdeutet würde.
Ordnungsgemäße Bewirtschaftung wird aufgegeben
Sebastian Müller: "Ich teile die Auffassung der Hessischen Waldbesitzerverbandes, dass mit der Novelle der eigentliche Gesetzeszweck, eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Waldes nachhaltig zu sichern, aufgegeben wurde." Dies würden auch die im Entwurf enthaltenen Regelungen zum Schutz von Boden, Wasserrückhaltung, Kahlschlagverbot bzw. -beschränkung und Beschränkung der Baumartenwahl auf überwiegend heimische statt klimaangepasster Baumarten belegen, die aus Sicht der hessischen Waldbesitzer eine nachhaltige Bewirtschaftung erschweren und einschränken, so der Landtagsabgeordnete "Wer meint, man müsse Holzeinschläge aus Klimaschutzgründen beschränken oder verbieten hat den tatsächlichen Beitrag nachhaltig genutzter Wälder und des daraus erzeugten Holzes zum Klimaschutz nicht verstanden", so Müller.Keine Lösungsansätze im aktuellen Entwurf
Der aktuelle Entwurf enthält keine Lösungsansätze zur Entbürokratisierung der Waldbewirtschaftung und damit zur Entlastung der Waldbesitzer. Vielmehr wird der Kurs, in das Eigentum einzugreifen und die Bewirtschaftung einzuschränken, fortgesetzt.: "1975 waren es gerade einmal 11 Seiten, in denen alles, was den Wald, seinen Schutz und seine Nutzung betraf, geregelt und festgelegt worden ist." Der jetzt vorgelegte, fast siebenfach umfangreichere Referentenentwurf ist für ihn ein untrügliches Zeichen dafür, dass seitens des Staates eine Überregulierung zu befürchten ist, die die Spielräume vor allem privater Waldbesitzer bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder massiv einschränken wird.Wie Christian Raupach, Geschäftsführender Direktor des Hessischen Waldbesitzerverbandes, ist auch Sebastian Müller überzeugt, dass es der Zweck des Bundeswaldgesetzes sein muss, einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldeigentümer herbeizuführen. Dieser Ausgleich sei aber an keiner Stelle im Referentenentwurf zu finden. Müller: "Im Gegenteil: Zugunsten der Allgemeinheit, dem Klima- und Artenschutz werden weitere Beschränkungen der Forstwirtschaft und damit der Eigentümerrechte geregelt." Der hessische CDU-Landtagsabgeordnete aus Hofbieber kritisiert, dass der Gesetzgeber zu Lasten der Hessischen Waldbesitzer seine Kompetenzen überschreitet und dabei die Expertise der Fortwirtschaft vollständig ignoriert.