Aus zwei Brunnen dürfen 360.000 Kubikmeter entnommen werden
12.10.24 - Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat den Kreiswerken Main-Kinzig GmbH (Kreiswerke) ein Wasserrecht zur Entnahme von Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung aus den Brunnen "Im Weiherts" und "Weihertsweg" in Langenselbold erteilt. Die Frankfurter Umweltabteilung des RP genehmigte den Kreiswerken im Ergebnis die beantragte Gesamtmenge von 360.000 Kubikmeter im Jahr, allerdings unter Auflagen.
Die Kreiswerke beliefern eine Vielzahl von Kommunen im Main-Kinzig-Kreis mit Wasser für die öffentliche Versorgung. Hierzu hatten sie 2022 eine Bewilligung zur Entnahme von 160.000 Kubikmeter aus dem Brunnen "Im Weiherts" sowie 200.000 Kubikmeter Grundwasser pro Jahr aus dem Brunnen "Weihertsweg" beantragt. Im Zuge des Wasserrechtsverfahrens prüfte das RP die Antragsunterlagen und legte diese 2023 bei der Stadt Langenselbold öffentlich aus, woraufhin keine Einwände erhoben wurden.
Orientiert an den Fördermengen der vergangenen Jahre, ließ die Landesbehörde eine Entnahme von jährlich bis zu 135.000 Kubikmeter aus dem Brunnen "Im Weiherts" und bis zu 145.000 aus dem Brunnen "Weihertsweg" in Form einer Bewilligung zu. Für die darüber hinaus beantragten Entnahmemengen wurde eine einfache Erlaubnis erteilt, die jederzeit beschränkt oder widerrufen werden kann. Diese Entscheidung beruht auf der Einschätzung des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie, wonach bei der beantragten Gesamt-Entnahmemenge Auswirkungen auf den Grundwasserleiter oder die Landschaftsökologie nicht sicher ausgeschlossen werden können. Die Auswirkungen der Grundwasserentnahme werden daher überwacht, unter anderem an einer Messstelle im Naturschutz- und FFH-Gebiet "Kinzigaue von Langenselbold".
Die Entscheidung des RP sowie die Antragsunterlagen liegen vom 14. bis 25. Oktober bei der Bauverwaltung der Stadt Langenselbold (Schloßpark 2, Erdgeschoss, Zimmer 5) während der Öffnungszeiten aus. Außerdem können sie im genannten Zeitraum online eingesehen werden.
Link zur Bekanntmachung: https://rp-darmstadt.hessen.de/veroeffentlichungen-und-digitales/oeffentliche-bekanntmachungen/umweltrecht (nia/pm) +++