Verwaltungsgericht Frankfurt: die meisten Asylverfahren am Flughafen
03.11.24 - Eine verdiente Anerkennung! Bei seinem Besuch am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat Hessens Justizminister Christian Heinz am Donnerstag den Einsatz des Gerichts gelobt. "Am Frankfurter Flughafen finden die meisten Flughafenverfahren in der Bundesrepublik Deutschland statt. Die Flughafenverfahren erfordern schnelles und genaues Handeln. Das Verwaltungsgericht Frankfurt ist dazu imstande und hat sich dabei große Kompetenzen erworben. Herzlichen Dank für die hervorragende Arbeit!"
"Bis zum 30. April 2024 waren es dort 106 Verfahren, deutschlandweit waren es 131. Das Gleiche trifft auf das Jahr 2023 zu, wo es in Frankfurt 328 Verfahren waren und im gesamten Bundesgebiet 402. Eilanträge von Asylbewerbern gegen Entscheidungen im Flughafenverfahren am größten Flughafen der Republik werden am Verwaltungsgericht Frankfurt bearbeitet. In kürzester Zeit wird entschieden, ob jemand abgeschoben werden muss oder ein Asylgrund vorliegt", führte Hessens Justizminister weiter aus.
Besondere Beschleunigung und rasche Entscheidung
Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage finden am Frankfurter Flughafen deutschlandweit die meisten Flughafenverfahren statt. Zu diesen kommt es, wenn Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten oder ohne gültigen Pass oder Passersatz über einen Flughafen einreisen wollen und an der Grenze um Asyl bitten. Über den Antrag hat zunächst das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) binnen zwei Tagen zu entscheiden, sofern Rechtsmittel eingelegt werden, sind die Verwaltungsgerichte befasst. Das schnelle Asylverfahren noch vor der Einreise in das Bundesgebiet gewährleistet, dass problemlos in den Abflug- oder Herkunftsstaat zurückgeführt werden kann. Dadurch, dass auch Asylbewerber ohne Papiere in das Verfahren einbezogen werden, soll vermieden werden, dass sich Personen aus sicheren Herkunftsstaaten durch Vortäuschen des Passverlustes und Angabe einer anderen Staatsangehörigkeit der Rückführung entziehen können. "Im Flughafenverfahren gilt das Prinzip besonderer Beschleunigung und rascher Entscheidung. Es gibt enge zeitliche Vorgaben, die für alle gelten", so der Minister. Das Flughafenverfahren wird nur an Flughäfen umgesetzt, die Asylsuchende auf dem Flughafengelände unterbringen können. Dies gilt derzeit für die Flughäfen Berlin-Brandenburg, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg und München.