"Zeitplan ist Herausforderung": Bundestagswahl und Fastnacht in Bürgerhäusern
18.11.24 - Durch die vorgezogenen Bundestags-Neuwahlen am 23. Februar werden die Bürgerhäuser doppelt beansprucht: Die Fastnachtskampagnen laufen zur selben Zeit. Außerdem müssen Wahlhelfer schneller gefunden werden als sonst.
Bürgerhäuser werden traditionell als Wahllokale genutzt. Ein Wahltermin mitten in der Fastnachtszeit bedeutet, dass einige Bürgerhäuser bereits durch Veranstaltungen blockiert sind und nicht oder nur in eingeschränktem Umfang als Wahllokal zur Verfügung stehen. "Jedoch bestehen in der Regel mehrere Möglichkeiten, in solchen Fällen auf andere städtische Immobilien auszuweichen, etwa Schulen, städtische Kindertagesstätten oder Feuerwehrhäuser", erklärt die Stadt Fulda auf Nachfrage.
Wahlhelfer gesucht
Die Organisation von Wahlen obliegt in der Stadt Fulda seit Jahren dem Bürgerbüro. "Hier befinden sich die Mitarbeitenden des Wahlamtes bereits in der Planung und Vorbereitung der voraussichtlich vorgezogenen Bundestageswahlen. Detaillierte Planungen wie etwa die Akquirierung von Wahlhelfern hängt von der offiziellen Bestätigung des avisierten Wahltermins am 23. Februar ab", so die Stadt Fulda. Der verkürzte Zeitplan stelle eine deutliche Herausforderung dar, da zahlreiche Aufgaben wie die Akquise von Wahlhelfern oder die Reservierung der Wahllokale in einer kürzeren Zeitspanne abgeschlossen werden müssen als eigentlich geplant. Die engere Frist erfordere zusätzliche Anstrengungen, um die gewohnt hohe Qualität und Zuverlässigkeit der Wahlorganisation zu gewährleisten. Interessenten können sich unter www.wahlen-fulda.de bereits bereiterklären.Bei der Bundestagswahl dürfen alle Deutschen mitentscheiden, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. "Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir von ca. 46.500 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Fulda aus. Die Erstellung des Wählerverzeichnisses lässt hierzu eine genauere Betrachtung zu, dies ist jedoch erst 6 Wochen vor dem Wahltermin möglich", so die Stadt Fulda. (mau) +++