Bilanz der 24 Stunden Kontrolle: Von Bußgeldstrafen bis hin zu Strafverfahren
15.11.24 - 24 Stunden Kontrolle! Von Donnerstag- bis Freitagmorgen führte die Direktion Verkehrssicherheit / Sonderdienste des Polizeipräsidiums Osthessen stationäre und mobile Verkehrskontrollen am Kirchheimer Dreieck durch.
Die osthessischen Beamten wurden dabei von Kräften aus den benachbarten Präsidien in Nord- und Mittelhessen, des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM), Zoll, Bundespolizei und Feldjägern der Bundeswehr unterstützt. Auch ein Rauschgiftspürhund war rund um die Uhr im Einsatz. Auf dem Gelände der "Alten" Autobahnmeisterei in Kirchheim wurden Pkw, Sattelzüge, Lkw-Gespanne, Busse sowie Bundeswehrtransporte kontrolliert.
Unter anderem wurden Führerscheine und Beschäftigungsverhältnisse gecheckt
Die etwa 90 Einsatzkräfte kontrollierten insgesamt nahezu 100 Fahrzeuge und etwa 120 Personen. Dabei galt es zunächst die Vorschriften des gewerblichen Güterverkehrs inklusive der Sozialvorschriften zu überprüfen, indem die Führerscheine, Fahrzeugpapiere, Frachtdokumente gecheckt und die digitalen Fahrtenschreiber beziehungsweise die Tageskontrollblätter ausgewertet wurden. Natürlich wurden auch die jeweiligen Fahrzeugführer selbst auf ihre Fahrtauglichkeit überprüft. Dazu wurden bei berechtigtem Verdacht auch Atemalkohol- und Drogentests durchgeführt. Die Beamten der Finanzkontrolle des Hauptzollamts Bad Hersfeld überprüften zudem die Beschäftigungsverhältnisse der Kraftfahrer in Hinblick auf Schwarzarbeit.
Sowohl Bußgeldverfahren als auch Strafverfahren
Bei den Kontrollen wurden aufgrund festgestellter Verstöße 50 Bußgeldverfahren eingeleitet und Sicherheitsleistungen in einer Gesamthöhe von etwa 20.000 Euro sowie sieben Barverwarnungen erhoben. Die Beamtinnen und Beamten stellten vor Ort unter anderem unzureichende Ladungssicherung, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Sabotage-Verstöße und nicht eingehaltene Sozialvorschriften fest.Sieben Fahrzeugen wurde - zumindest temporär - die Weiterfahrt untersagt, bis die festgestellten Mängel behoben waren. Ein Kraftfahrer führte seinen Lastzug ohne gültige Fahrerlaubnis. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet, ein Ersatzfahrer fuhr das Fahrzeug mit einigem Zeitverzug zum Zielort. Bei einer Pkw-Kontrolle fanden die Kontrollkräfte ein verbotenes Messer auf und stellten dieses sicher. Gegen den Besitzer wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz gefertigt.
Die Überprüfung des digitalen Fahrtenschreibers eines Sattelzuges ergab nachweislich, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 39 Kilometern pro Stunde überschritten wurde. Auch dieser Fahrer musste ein Bußgeld von mehr als 500 Euro zahlen. Zudem mussten die Beamten vor Ort drei Pkw-Fahrern die Weiterfahrt untersagen, da der Verdacht auf Rauschmitteleinfluss bestand. Es wurden entsprechende Blutentnahmen durchgeführt. (mis/pm) +++