Unklarheit nach Einsatz der Feuerwehr - was muss ich jetzt zahlen?
25.11.24 - Schrecklich! Man betritt am Morgen die Wiese und findet statt zwei nur ein Pferd vor. Genau das ist Gianna Schönhals aus der Gemeinde Gemünden (Felda) passiert. Nach dem vergeblichen Versuch, ihren Hengst alleine aus dem Fluss zu holen, verständigt sie die Feuerwehr. Doch den Einsatzkräften fehlt das richtige Werkzeug und eine Nachbarwehr rückt an. Nun wird es verwirrend: Die Feuerwehr, der das nötige Hilfsmittel fehlte, stellt diesen Einsatz der Pferdebesitzerin schließlich in Rechnung. Warum ist das so?
Für die Frage, wann denn jetzt die Feuerwehr von einer Privatperson bezahlt werden muss, liefert das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) einen groben Rahmen. "Es wird so geregelt, dass Menschenrettung und Brandbekämpfung kostenfrei abläuft. Andere Hilfeleistungen können abgerechnet werden. Das wird von jeder Gemeinde selbst entschieden", erklärte Daniel Müller, Bürgermeister der Gemeinde Gemünden (Felda) im Vogelsberg.
Pferd aus Fluss befreit: zwei Gemeinde-Feuerwehren im Einsatz
Zur Einordnung: Am Freitagmorgen, dem 26. Juli 2024, war der schwarze Hengst Juma unauffindbar. Wie er verschwinden konnte, ist unklar. "Wir vermuten, dass er die Zäune kaputt gemacht hat. Schließlich landete er in der Ohm. Wir wissen nicht, wie lange er im Fluss war", sagte Schönhals. "Wir haben dann die Feuerwehr Gemünden alarmiert, weil wir ihn selbst nicht befreien konnten." Doch ungünstigerweise kann die Feuerwehr zunächst auch nicht helfen. Es fehlt ein Rettungsgurt, um das Pferd aus seiner Notlage zu befreien. Kurzerhand wird also die Feuerwehr der Nachbargemeinde Feldatal alarmiert, die samt Gurt anrückt. Auch der bestellte Bagger konnte nicht schnell genug vor Ort sein, so hilft kurzfristig ein Landwirt mit seinem Teleskoplader. Neben Gianna Schönhals und einer Freundin war auch die Tierärztin dauerhaft im Wasser. Als dann eine Feuerwehrkraft den Gurt neu angelegt hatte, konnte das Tier beim zweiten Anlauf aus dem Fluss gehoben werden.
"Das Lebewesen wird mit einer Ölspur verglichen?"
Die Besitzerin zeigte sich dankbar und stellte klar: "Im Moment der Alarmierung habe ich mir keine Gedanken um die Kosten gemacht. Das war für uns zu schwierig, alleine hätte Juma es nicht geschafft." Das Problem liegt woanders: Die Gemeinde Gemünden, und auch der Bagger, der nie ankam, möchten für den Einsatz mit 1.349 Euro bezahlt werden, während die Gemeinde Feldatal laut Schönhals sagt, sie stelle keine Rechnung: "Für uns ist das Ehrensache!" Jede Gemeinde darf also selbst entscheiden, inwiefern Hilfeleistungseinsätze abzurechnen sind. Und genau hier scheint das Problem zu liegen. Für eine Ölspur muss ich als Verursacher zahlen, ganz klar. Ich muss aber auch zahlen, wenn mein Pferd von der Feuerwehr aus einem Fluss gerettet werden muss. Für Gianna Schönhals aus der Gemeinde Gemünden (Felda) ist das weiter unklar: "Das Pferd ist doch auch ein Lebewesen und das wird mit einer Hilfeleistung wie der Beseitigung einer Ölspur verglichen?"
Schönhals betonte gegenüber OSTHESSEN|NEWS allerdings: "Es geht nicht darum, dass ich nichts bezahlen will, sondern, dass ich mich gefreut hätte, wenn sie mir entgegengekommen wären." Ihr zufolge wurde das wie folgt gerechtfertigt: "Wenn wir das einmal machen, dann möchte ja jeder eine Extrabehandlung." Eine wirkliche Lösung gibt es scheinbar nicht. Die Verantwortung liegt hierbei nämlich bei der Gemeinde. (mis) +++