Nach 38 Jahren: Letzter Landeplatz im Vogelsbergkreis abgemeldet
01.12.24 - Nach 38 Jahren ist Schluss: Am 11. November wurde der Letzte im Vogelsbergkreis noch bestehende Hubschrauberlandeplatz abgemeldet. Was bedeutet das für den Krankenhausbetrieb? Warum musste nun auch der letzte Hubschrauberlandeplatz dort geschlossen werden? OSTHESSEN|NEWS hat beim Landkreis nachgefragt.
1986 wurde der Hubschrauberlandeplatz am Kreiskrankenhaus Alsfeld in Betrieb genommen. "Im vergangenen Jahr wurde der Landeplatz insgesamt achtmal angeflogen, dabei handelte es sich ausschließlich um Abverlegungen, die tagsüber durchgeführt wurden", erklärte der Pressesprecher des Vogelsbergkreises, Christian Lips, gegenüber O|N. Abgemeldet wurde er dann in Abstimmung mit dem Amt für Gefahrenabwehr am Montag, 11. November.
Betroffen von der Abmeldung sind neben dem Krankenhaus auf die Feuerwehr. Ihr Job war es, den Platz und Hindernisse bei nächtlichen Landungen auszuleuchten. "Jetzt muss ein alternativer Landeplatz im Einsatzfall gesucht werden. Tagsüber war das auch schon der Hof des Feuerwehrhauses in Alsfeld. Nachts wird aber schon unser Schlauchturm zum schlecht einsehbaren Hindernis von oben. Daher muss man sich über Alternativen Gedanken machen. Das wäre zum Beispiel ein Sportplatz oder ähnliches", erklärt Stadtbrandinspektor Daniel Schäfer.
Aktuell wird das Kreiskrankenhaus in Alsfeld um- und neugebaut. Aus diesem Grund musste der Landeplatz dem Erdboden gleich gemacht werden. Die Abmeldung sei laut dem Landkreis "mit langem Vorlauf geplant und auch planmäßig im November 2024 vorgesehen", gewesen. Die Feuerwehr hingegen erfuhr davon erst durch Umwege. Schäfer bemängelt: "Wir hätten uns eine bessere Kommunikation im Vorfeld gewünscht, um darauf reagieren und planen zu können. Zum Beispiel Alternativen zu begutachten und Vorplanungen für den Einsatzfall zu treffen."
Im Krankenhausbetrieb bleibt alles beim Alten
Einschränkungen im Krankenhausbetrieb gebe es auch ohne Landeplatz nicht. "Die Notfallversorgung schwerverletzter beziehungsweise schwererkrankter Patienten ist weiterhin uneingeschränkt sichergestellt. Da der Transport von Patienten von und zur Hubschrauberlandestelle bereits bislang durch mindestens einen Einsatzwagen des Rettungsdienstes begleitet wurde, ergibt sich aus der Außerdienststellung des Hubschrauberlandeplatzes keine Änderung für die klinikinternen Abläufe", so Lips.Da der Pilot ohnehin unter Berücksichtigung des Patienten entscheide, wo der Hubschrauber lande, könne dies kliniknah oder auf einem nahegelegenen Flugplatz geschehen. Die geschieht aufgrund von Vorgaben des Amtes für Gefahrenabwehr. Für die Feuerwehr sieht eine Landung schon ganz anders aus, wenn sie nicht auf einem ausgewiesenen Landeplatz stattfindet.