Vorbestrafter Reichsbürger als Bürgermeister? - Rentner will ins Tanner Rathaus
04.12.24 - Der 70-jährige Rentner Reinhard Hofmann, den die Fuldaer Staatsanwaltschaft der "Szene der Staatsleugner, Reichsbürger und Selbstverwalter" zurechnete, will Bürgermeister von Tann werden und kandidiert gegen drei Mitbewerber um den Posten. Im Juli 2019 hatte ihn das Amtsgericht Fulda wegen Amtsanmaßung und mehrfacher Beleidigungen zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro verurteilt. Den Prozess, bei dem Hofmann sich geweigert hatte, auf der Anklagebank neben seinem Anwalt Platz zu nehmen und wirre Reden führte, hatte O|N als "Stück aus dem Tollhaus" bezeichnet. Welche Ziele der 70-Jährige als Bürgermeisterkandidat für Tann verfolgt, ist noch unklar.
Auf die Nachfrage von OSTHESSEN|NEWS erklärte Hofmann am Montag, er sei gerade dabei sein Programm auszuarbeiten und werde es demnächst der Öffentlichkeit vorstellen. Seine politischen Ansichten würden häufig falsch dargestellt, weil sie nicht verstanden würden. Der scheidende Tanner Bürgermeister Mario Dänner hatte auf O|N-Anfrage zu Hofmanns Kandidatur als sein Nachfolger erklärt, er kenne Hofmann seit langem persönlich und sei über dessen politische Haltung und sei auch über dessen Vorstrafe informiert. Die rechtlichen Voraussetzungen für seine Kandidatur seien sorgfältig geprüft worden. Die Rechtssprechung sei da aber völlig klar: nur, wenn ihm das passive Wahlrecht entzogen worden wäre, hätte er nicht kandidieren dürfen.
Die Staatsanwaltschaft Fulda hatte Hofmann 2019 vorgeworfen, diverse Personen, unter anderem den Direktor des Amtsgerichts Fulda, mehrere Gerichtsvollzieher, einen Rechtspfleger beim Amtsgericht Fulda und weitere Beamte beleidigt zu haben, indem er sie schriftlich als NSDAP-Deutsche, NSDAP-Sklaven oder NSDAP-Mitglieder bezeichnet hatte. In einem Fall hatte er sich zusätzlich den Vorwurf der Amtsanmaßung eingehandelt, weil er sich widerrechtlich eine Zustellurkunde besorgt und zugestellt hatte.
"Hören Sie jetzt auf mit dem Mist!"
Schon die Feststellung seiner Personalien hatte Hofmann vor Gericht verweigert und behauptet, er sei nicht der Angeklagte Reinhard Hofmann, sondern vertrete diesen nur treuhänderisch, wolle aber keine Angaben zu dessen Person machen. Da war Richter Jan Peter Hofmann das erste, aber nicht das letzte Mal an diesem Vormittag energisch geworden und hatte ihn belehrt, dass nicht er, sondern das Gericht die Spielregeln festlege und er verpflichtet sei, seine Personalien anzugeben. Statt sich zu den Vorwürfen der Anklage zu äußern, hatte Hofmann langwierige Ausführungen über "beseelte Erdenkinder" und "deutschen Heimatboden" gemacht sowie Richter und Staatsanwalt als "vollkommen rechtlos" und den Fiskus als "unzuständig" qualifiziert. Die Versuche, Bußgeld bei ihm einzutreiben, hatte er als Erpressung, Eindringen in fremdes Hoheitsgebiet und Vergewaltigung bezeichnet. Der Staatsanwalt sah sich während der rund zweistündigen Verhandlung mehrfach genötigt, die Stimme zu erheben und Tacheles zu reden: "Hören Sie jetzt auf mit dem Mist!"
Sobald uns das Programm und seine Zielsetzung für die Tanner Stadtpolitik vorliegen, werden wir erneut darüber berichten. (ci)+++