Vermieter wegen Mordes und Misshandlung angeklagt - 90 Zeugen!
04.12.24 - Neuigkeiten zum Tötungsdelikt zum Nachteil einer 55-Jährigen in Lauterbach-Wernges im Vogelsbergkreis! Die Staatsanwaltschaft Gießen hat nun Anklage zum Landgericht Gießen erhoben.
In der 109 Seiten umfassenden Anklageschrift sind 90 Zeugen und sechs Sachverständige aufgeführt. Den 58 und 43 Jahre alten Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung und Mord zur Last gelegt.
Mehrfache körperliche Misshandlung
Konkret wird den Angeklagten vorgeworfen, die Geschädigte ab Ende November 2023 während ihrer Mietzeit in Wernges mehrfach körperlich misshandelt und schließlich Anfang des Jahres 2024 getötet zu haben. Anschließend soll der Angeklagte den Leichnam zerteilt und zunächst im Keller des Hauses aufbewahrt haben. Teile des Leichnams wurden zudem in ein Waldstück bei Schlitz-Willofs verbracht. Sämtliche sterbliche Überreste konnten im Rahmen der Durchsuchung Anfang Juli 2024 aufgefunden werden.Die Staatsanwaltschaft Gießen geht aufgrund der Ermittlungen - insbesondere nach Auswertung von insgesamt knapp 22.000 auf dem Mobiltelefon der Angeklagten gesicherter Chatnachrichten - davon aus, dass die Geschädigte zur Verdeckung der vorangegangenen Straftaten getötet wurde.
Opfer litt seit ihrer Geburt an "Down-Syndrom" Im Zuge der außergewöhnlich umfangreichen Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft konnte zudem festgestellt werden, dass die Angeklagten seit Ende 2015 insgesamt 26 Mieter beherbergten. Hierbei soll es ebenfalls zu Körperverletzungen, Bedrohungen und Beleidigungen gekommen sein, weshalb entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Die nicht vorbestraften, deutschen Angeklagten bestreiten weiterhin für den Tod der Geschädigten, die seit ihrer Geburt an einem "Down-Syndrom" litt, verantwortlich zu sein.
Das zuständige Schwurgericht in Gießen hat nunmehr über die Zulassung der Anklage zu befinden. Mit einem etwaigen Beginn der Hauptverhandlung ist voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals 2025 zu rechnen.
Vor Prozessbeginn können zur Tötungsart, den genauen Todesumständen sowie den konkreten Einlassungen der Angeklagten aus ermittlungstaktischen Gründen und zur Vermeidung der Beeinflussung von Zeugen keine Angaben gemacht werden können. Weitere Auskünfte behält sich die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Gießen vor. (js/pm)+++