Grundsteuerreform: Gemeinde senkt die Hebesätze ab 2025 um 20 Prozent
11.12.24 - Ab dem 1. Januar 2025 tritt deutschlandweit die neue Grundsteuer in Kraft. Die für die Berechnung erforderlichen Hebesätze wurden vom Gemeindevorstand Flieden einstimmig festgelegt und von der Gemeindevertretung am 4. Dezember beschlossen. Und zwar sinkt der Hebesatz für die Grundsteuer A für Land- und Forstwirte von 410 auf 320 Prozent. Für die Grundsteuer B haben die Gemeindevertreter ebenfalls die Senkung von 410 auf 320 Prozent beschlossen. Dies entspricht einer Senkung von jeweils 20 Prozent.
Das meldet die Gemeinde jetzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, weil dafür auf keine zeitgemäßen Wertverhältnisse zurückgegriffen wurde. Die Werte wurden nie dem aktuellen Grundstücksmarkt angepasst. Dies soll nun mit der Reform behoben werden. Für das neue Berechnungsmodell hat die Finanzverwaltung des Landes Hessen die neuen Grundsteuermessbeträge für die mehr als 4.000 Grundstücke in der Gemeinde Flieden ermittelt. Dieser Messbetrag wird mit dem neuen Hebesatz multipliziert und ergibt dann die zu entrichtende Steuer.
Individuelle Verschiebungen
Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass es je nach Werthaltigkeit von Grundstück und Haus beziehungsweise Wohnung zu individuellen Verschiebungen kommen kann. Manche müssen künftig mehr, andere weniger als bisher zahlen. Dennoch schafft das neue Berechnungsmodell mehr Steuergerechtigkeit, denn nun wird der aktuelle Wert des Grundbesitzes auf Basis einheitlich festgelegter Maßstäbe besteuert.Mit der beschlossenen Hebesatzsatzung wurde neben der Grundsteuer auch der Hebesatz für die Gewerbesteuer angepasst. Dieser steigt von bisher 365 auf dann 380 Prozent. Eine Grundsteuer C für baureifes Land, die nach dem neuen Recht nun ebenfalls möglich ist, soll vorerst nicht eingeführt werden, da hier noch nicht alle rechtlichen Fragestellungen beantwortet werden können. (mau/pm) +++