Zehn Jahre nach dem tragischen Unfall auf der A4 am 30.11. 2015 hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am 05. Dezember ein Urteil erfasst: Die Beamten der Bundespolizei - und somit auch der getötete Polizist selbst - tagen nun selbst die Mitschuld an der Tragödie. - Archivfotos: O|N/ Gerhard Manns

FRANKFURT AM MAIN/KIRCHHEIM Ersthelfer zu leichtsinnig?

Nach tragischem Unfall mit getöteten Polizisten auf der A4 : Opfer mitschuldig

12.12.24 - Zehn Jahre nach dem tragischen Unfall auf der A4 am 30.11. 2015 hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt letzte Woche ein Urteil verkündet: Die Beamten der Bundespolizei - und somit auch der getötete Polizist selbst - tragen demnach selbst die Mitschuld an der Tragödie.

Wir erinnern uns: Am Montagabend des 30. November 2015 kam zunächst ein VW Caddy zwischen dem Kirchheimer Dreieck und Bad Hersfeld auf regennasser Fahrbahn auf der A4 ins Schleudern (OSTHESSEN|NEWS berichtete damals). Das Auto blieb beschädigt am linken Fahrstreifen liegen. Ein nachfolgender Mercedes mit drei Bundespolizisten - die auf dem Heimweg vom Dienst am Frankfurter Flughafen waren - hielt an. Die Insassen wollten zu Hilfe eilen. Dann krachte ein weiteres Fahrzeug (Citroen) in die Unfallstelle und erfasste alle drei Bundespolizisten, die als Ersthelfer die Unfallstelle absichern und den folgenden Verkehr warnen wollten. Dabei wurde einer der drei Ersthelfer - ein 54-jähriger Bundespolizist aus Bad Hersfeld - tödlich verletzt, die beiden anderen erlitten schwere Verletzungen.

Archivfoto: O|N

Verkehrswidriges und fahrlässiges Verhalten der Beamten

Der beklagte Fahrer war wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Dem jetzigen Urteil des OLG zufolge haben sich die Beamten verkehrswidrig verhalten. "Halten sich Polizisten nach Sicherung einer Unfallstelle noch knapp eine halbe Stunde nach einem vorausgegangenen Unfallereignis am Rand der linken Fahrbahn einer Autobahn auf dem ca. 70 cm breiten Zwischenstreifen zwischen dem Fahrbahnrand und der auf dem Mittelstreifen befindlichen Betonschutzwand auf, ohne den herannahenden Verkehr ausreichend zu beobachten und sich hinter die Betonschutzwände zu begeben, und werden sie deshalb tragisches Opfer eines weiteren Verkehrsunfalls, trifft sie eine Mitschuld", heißt es im Urteil. Das Betreten einer Autobahn sei zudem nur in Ausnahmefällen erlaubt und sollte "nur mit höchstmöglicher Sorgfalt und so kurz wie möglich erfolgen".

Die Bundesrepublik Deutschland als Arbeitgeber der Polizisten hatte den Fahrer, den Fahrzeughalter und die Versicherung auf Schadenersatz verklagt. (ms) +++


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