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37-Jähriger vor Gericht: Lange Liste an Vorwürfen - wie war es wirklich?
17.12.24 - Die Liste der ihm vorgeworfenen Straftaten ist lang: Am Dienstag stand ein 37-jähriger Mann vor dem Fuldaer Amtsgericht. Er wird beschuldigt, sich in der Zeit vom 22. Dezember 2021 bis 30. Juni 2022 in Fulda in insgesamt 13 Fällen etwa der Körperverletzung, der Sachbeschädigung, der Bedrohung, des Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz sowie des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht zu haben.
Das Opfer soll in den meisten der Fälle seine ehemalige Lebensgefährtin sein, mit der er ein gemeinsames Kind hat. Der Angeklagte soll die Trennung nicht akzeptiert haben, daraufhin soll es immer wieder zu eskalierenden Situationen gekommen sein. In diesen soll er seine Ex-Partnerin mit beiden Händen am Hals gewürgt, mit der flachen Hand geschlagen und auf sie eingetreten haben. Außerdem soll er deren Smartphone zerstört, Teile von deren Wohnung unter Wasser gesetzt, den Müll im Hausflur verteilt und sie beleidigt haben.
Schließlich wurde ein Näherungsverbot gegen den 37-Jährigen im Februar 2022 erlassen. Dennoch soll der Angeklagte sich seiner ehemaligen Lebensgefährtin mehrfach genähert und auch mit Gewalt in deren Wohnung eingedrungen sein. Dort soll er unter anderem die verschlossene Kinderzimmertür eingetreten haben. Als im Juni 2022 im Zusammenhang mit einem erneuten Aufsuchen der Wohnung der Geschädigten durch den Angeklagten die Polizei hinzugerufen wurde, soll der Angeklagte geflüchtet und sich im Anschluss der Festnahme widersetzt haben.
Der Verteidiger des Angeklagten ließ verlauten, dass die Beleidigung gegen einen Zeugen sowie das unkooperative Verhalten gegenüber der Polizei zutreffend sind. Alle anderen Vorwürfe seien nicht zutreffend. Er berichtete obendrein, dass dem Opfer, der ehemalige Lebensgefährtin, das Sorgerecht entzogen worden sei, da sich diese nicht um die Kinder gekümmert haben soll. Der Angeklagte hingegen schon. Es kam zum Sorgerechtsstreit. Die Richterin, die das Kontaktverbot ausgesprochen habe, soll dieselbe sein, die auch der Ex-Partnerin das Sorgerecht entzogen haben soll. Der Verteidiger findet diesen Zusammenhang merkwürdig. Aufgrund des entzogenen Sorgerechtes sei schon das ausgesprochene Kontaktverbot zweifelhaft. Deshalb sei auch die Glaubwürdigkeit der Anschuldigungen der Ex-Partnerin anzuzweifeln.
Sowohl der Verteidiger, als auch die Staatsanwältin waren sich jedoch einig, dass es unabdingbar ist, zu besseren Einordnung der Geschehnisse, das Opfer, die ehemalige Lebensgefährtin, vor Gericht anzuhören. Da sie aber nicht erschienen ist, wurde der Prozess ausgesetzt. Das heißt: Das heißt, der Prozess wird vermutlich im Januar neu begonnen. (Moritz Pappert) +++